Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grund und Boden. Er wird von den Gutachterausschüssen aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen alle zwei Jahre neu ermittelt und veröffentlicht.

Mittlerweile habe nahezu alle Gutachterausschüsse diese neuen Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 veröffentlicht. Sie können gegen einen Gebühr von meist 25 EUR oder 30 EUR bei den Gutachterausschüssen beantragt werden oder online unter https://www.boris-bayern.de/ für viele Gemeinden in Bayern bzw. https://bodenrichtwerte-muenchen.de/ für die Stadt München abgerufen werden.

Einzelnen Gemeinden bieten auch einen kostenlosen Bürgerservice hierzu an.

Der Bodenrichtwert wird in Euro pro Quadratmeter angeben. Oftmals enthält der Bodenrichtwert einen Zusatz über die, dem Bodenrichtwert zugrundliegende Geschossflächenzahl. Wird der Bodenrichtwert z.B. als „1.300/0,6“ angegeben bedeutet dies einen Wert von 1.300 EUR/qm bei einer Geschossflächenzahl von 0,6. Die Geschossflächenzahl ist ein bauliches Maß, das festlegt, wie viel Geschossfläche auf einem Grundstück errichtet werden darf. Hat das konkret zu bewertende Grundstück eine höhere oder geringere zulässige Geschossflächenzahl als das Bodenrichtwertgrundstück, ist der Bodenrichtwert anhand von Umrechnungskoeffizienten zu erhöhen bzw. reduzieren. Hierzu liegen den Bodenrichtwertauskünften meist Erläuterungen und Rechenbeispiele bei. Ferner werden Bodenrichtwerte teils in Abhängigkeit einer gewissen Grundstücksgröße, Lage (z.B. erste Baureihe einer stark befahren Straße) und erschließungsbeitragsrechtlichem Zustand bekannt geben.

Steuerliche Bedeutung haben die Bodenrichtwerte im Wesentlichen für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von Grundvermögen. Soweit für eine Grundstück keine Vergleichswerte (z.B. aus dem Verkauf eines vergleichbaren Grundstücks im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Schenkung oder Erbschaft) vorliegen, ist der Bodenrichtwert eine ganz zentrale Rechengröße für die steuerliche Bewertung von Grundstücken. Der - ggfs. angepasste - Bodenrichtwert multipliziert mit der Größe eines Grundstücks ergibt den Wert des unbebauten Grundstücks. Der Wert der Bebauung ist ein komplexerer Rechenvorgang. In Abhängigkeit der Bebauung (z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus) und Nutzung muss dieser gesondert ermittelt und addiert werden, bevor anhand verschiedener weiterer Faktoren der Wert des bebauten Grundstücks ermittelt werden kann. Ein vom Finanzamt rechnerisch ermittelter Wert kann durch Vorlage eines Gutachtens widerlegt werden, wobei an das Gutachten gewisse formale und inhaltliche Anforderungen gestellt werden.

 

Dr. Martin Raßhofer
Steuerberater, Plininger & Partner, München – Mühldorf

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