Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Um sie zu unterstützen, gibt es verschiedene steuerliche Entlastungen und Vergünstigungen. Je nach Art und festgestelltem Grad der Behinderung (GdB) können Menschen mit Behinderung und deren Pflegepersonen Pauschbeträge und erhöhte Aufwendungen zur Lebensführung steuerlich bei ihrem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Mit der Inanspruchnahme eines Pauschbetrages für behinderte Menschen gelten alle laufenden und typischen Kosten als abgegolten, die erfahrungsgemäß durch eine Behinderung entstehen. Folgende Kosten sind neben dem Pauschbetrag nicht mehr abzugsfähig:

•   Ausgaben für die Hilfe bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens,

•   Ausgaben für die Pflege sowie

•   Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf.

Statt des Pauschbetrages können Sie auch die tatsächlich entstandenen Kosten - nach Abzug einer zumutbaren Belastung - als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Folgende besondere Ausgaben können aber zum Beispiel auch neben dem Pauschbetrag ansetzen:

•  außerordentliche Krankheitskosten, die durch einen akuten Anlass verursacht werden, zum Beispiel Kosten einer Operation, einer Heilbehandlung, Arznei- und Arztkosten,

•  Ausgaben für eine Heilkur, die aufgrund eines vor Kurantritt ausgestellten amtsärztlichen Attestes durchgeführt wird (die ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht dem amtsärztlichen Attest gleich),

•   behinderungsbedingte Umrüstungskosten für ein Auto,

•   behinderungsbedingte Umbaukosten der Wohnung,

•    behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen hat hierzu und auch mit Blick auf andere Steuerarten einen gute Zusammenfassung und Überblick veröffentlicht. Sie finden diesen unter:

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/menschen-mit-einer-behinderung/menschen-mit-einer-behinderung

 

Dr. Martin Raßhofer
Steuerberater, Plininger & Partner, München – Mühldorf

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