Moderne Carports haben viel zu bieten

Früher als simpler Pkw-Unterstand belächelt, können moderne Carports der Garage heute längst das Wasser reichen. Eine aktuelle Umfrage belegt, was man schon lange wusste: Für fast 70 % der Deutschen ist das Auto zu einem unverzichtbaren Gegenstand in ihrem Leben geworden. Da ist es kaum verwunderlich, dass sich Bauherren in spe bereits in der Planungsphase Gedanken machen, wo ihr „Liebling“ später einmal Platz nimmt: in der Garage oder unterm Carport?

natürlichen AnmutungFoto: tdx/Leeb Ein Holz-Carport fügt sich aufgrund seiner natürlichen Anmutung besonders harmonisch in die häusliche Umgebung ein.
„Zwar galt die Garage wegen ihrer hohen Beständigkeit lange als Au­to­stell­platz Nummer Eins, doch ein Carport steht ihr heute in nichts mehr nach“, wissen die Fachleute des Internetportals www.homesolute.com und nen­nen fünf gute Gründe, warum sich ein moderner Carport lohnt.

 

Große Designvielfalt

Vorbei sind die Zeiten des vermeintlich simplen Pkw-Unterstands: Carports sind heute zu wahren Designobjekten avanciert, die es in den un­ter­schied­lichs­ten Materialien und Ausführungen gibt – ob als Einzel- oder Dop­pel­car­port, mit Pult-, Giebel- oder Gründach, ob aus Holz, Stahl oder Aluminium. Sie bestehen entweder aus Fertigteilen, werden als Bausatz zum Selberbauen geliefert oder individuell nach einem Architektenentwurf erstellt.

In jedem Fall kann der Carport optisch an die architektonischen Ge­ge­ben­hei­ten angepasst werden, sodass aus Haus, Carport, Terrasse und Hauseingang eine zusammengehörige Einheit entsteht. Anders als die Garage fügt sich z.B. ein Holz-Carport wegen seiner natürlichen Anmutung besonders har­mo­nisch in die häusliche Umgebung ein.

 

Hohe Flexibilität

Im Vergleich zur Garage, die oft in Massivbauweise errichtet wird, bietet ein Carport bedeutend mehr Flexibilität. Auch noch nach Jahren können z.B. Seitenwände eingesetzt werden. Hier gibt es ebenfalls zahlreiche Varianten – von der verglasten Seitenwand über die offene Holzlattung bis hin zu blick­dich­ten Ausführungen.

VörokaFoto: Vöroka Dieser Carport nimmt wenig Platz in Anspruch. Die Wände sind transpa­rent, verbauen also die Aus- bzw. Ansicht vom Haus nicht, und die weit nach hinten gezogene Dachfläche bietet Schutz vor Regen beim Be- und Entladen.
Mit einem integrierten oder seitlich angeschlossenen Abstellraum ist ähnlich wie bei der Garage eine wetter- und einbruchsichere Aufbewahrung von Fahrrädern und Gartengeräten gewährleistet. „Selbst Türen und Tore, der einst größte Unterschied zur Garage, sind heute auf Wunsch realisierbar“, meint homesolute.com.

 

Geringe Kosten

Obwohl sich der Carport scheinbar optisch an die Garage annähert, besteht weiterhin ein großer Unterschied: der Preis. Meist sind die Baukosten für einen Carport weit geringer als für eine massive Garage, und auch die In­stand­hal­tungs­kos­ten fallen kaum mehr ins Gewicht. Das liegt daran, dass viele Hersteller zunehmend auf qualitativ hochwertige Materialien und Konstruktionen achten, die witterungsbeständig, formstabil und lange haltbar sind.

 

Schnelles Trocknen

Ein weiterer Vorteil, den ein Carport mit sich bringt: Durch die offene Bauweise kann Feuchtigkeit besser abgeführt werden, d.h. das Auto trocknet nach einer Fahrt durch den Regen unter dem Carport schneller. Dadurch sinkt die Gefahr der Rostbildung.

Das gilt selbst für Konstruktionen mit Seitenwänden, z.B. mit einer offenen Holzlattung, die eine permanente Luftzirkulation ermöglicht. Dank dieser „natürlichen“ Lüftungsmethode entfallen zudem teure Lüftungsanlagen oder eine Heizung, die zum Trocknen des Fahrzeugs in eine Garage gehört.

 

Leichte Genehmigung

Nicht zuletzt bekommen Bauherren für ihren Carport in der Regel leichter eine Baugenehmigung als für eine Garage. Dabei kann es sogar sein, dass man den Carport gänzlich ohne Genehmigung bauen darf, allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da das Baurecht dem jeweiligen Landesrecht unterliegt. Wie die baurechtlichen Regeln zur Errichtung von Carports und Garagen in Bayern lauten, können Sie dem Kasten unten entnehmen.

Rainer Schmitt


 

Garagen und Carports im Baurecht

Als sogenannte „Grenz­garagen“ können in Bayern Garagen und Carports ohne Einhaltung einer Abstandsfläche errichtet werden, wenn eine mittlere Wand­höhe von 3 m und eine Gesamtlänge der Außenwände aller Grenzgebäude zusammen von 9 m je Grund­stücks­gren­ze (bei einer Grundstücksgrenze von mehr als 42 m sogar bis zu 14 m) nicht überschritten wird. Bei der zulässigen mittleren Wandhöhe von 3 m bleibt die Höhe von Dächern und Giebelflächen bis zu einer Dachneigung von 70 Grad un­be­rück­sich­tigt.

Insgesamt darf die Grenz­bebauung auf dem gesamten Grundstück jedoch 15 m nicht überschreiten. Außer im Außenbereich dürfen „Grenzgaragen“ bis zu einer Fläche von 50 m2 ohne ein Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren errichtet werden.

Garagen und Carports, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, müssen einen Abstand von mindestens 3 m zur Nach­bar­gren­ze einhalten. Auch für diese Garagen und Carports ist ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich, sofern ein Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m3 nicht überschritten wird.

Garagen und Carports, die zusammen mit einem ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Vorhaben errichtet werden, unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht und werden mit dem Bauantrag des Haupt­ge­bäu­des behandelt.

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