Gasinnenleitungen regelmässig überprüfen

Gasinnenleitungen sollten regelmäßig überprüft werden

Auf öffentlichen Straßen und Wegen liegt die Zuständigkeit der Gasleitungen beim jeweiligen Gasversorgungsunternehmen / Netzbetreiber.
Auf den Grundstücken bzw. in den Gebäuden ist das anders: hier sind die jeweiligen Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer für die Prüfung verantwortlich.
Die Sorgfaltspflicht und Verantwortung für diese Gasleitungen liegt allein beim Eigentümer.
Da es keine gesetzlich verbindlich vorgeschriebenen Überprüfungsintervalle für privat genutzte Gasleitungen gibt, hängt es vom Eigentümer der Rohrleitungen ab, ob und wie oft er diese Leitungsnetze überprüfen lässt.

Die DVGW technische Regel für Gasinstallation (TRGI) Ausgabe 04/2008 schreibt nun im Abschnitt 13.3.1.1 einen Kontroll- und Überprüfungszeitraum für die Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfung von 12 Jahren vor. Die Überprüfung hat durch eine Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) zu erfolgen.

Sollte es zu einem Schadenfall mit Sach- und/oder Personenschäden kommen, werden der Versicherungsgeber und die Justiz einen Nachweis der letztmaligen Leitungsüberprüfung vom Gebäudeeigentümer oder der Wohnverwaltung einfordern. Hierüber ist dann ein Nachweis vorzulegen.
Hat eine regelmäßige Überprüfung nicht stattgefunden oder kann diese nicht nachgewiesen werden, so liegt ein Verstoß gegen die allgemein gültige Prüfungs- und Instandhaltungspflicht des Eigentümers vor. Die Versicherung haftet dann unter Umständen nicht für den Schaden, der Eigentümer aber sehr wohl.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und genügen Sie in diesem Sinne der notwendigen Sorgfaltspflicht. Machen Sie sich der Verantwortlichkeit bewusst und lassen Sie eine entsprechende Überprüfung, spätestens alle 12 Jahre, durchführen.

(Quelle: WVGW gmbH)

 

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