Altbaumodernisierung

Das Bad barrierefrei und schick gestalten

Die eigenständige Nutzung von Bad und WC entscheidet da­rüber, ob ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter – auch bei gesundheitlichen Einschränkungen – möglich sein wird.

Wer überlegt, den Sanitärbereich seines Hauses von Grund auf zu mo­der­ni­sie­ren, tut gut daran, sich dabei gleich mit den Gestaltungsrichtlinien für altersgerechtes Bauen und Barrierefreiheit zu befassen. Er vermeidet damit, sich bei einer späteren Mobili­täts­ein­schrän­kung akut damit aus­ein­an­der­set­zen zu müssen.

Bodengleicher DuscheinstiegFoto: Bette GmbH & Co. KG Die perfekte altersgerechte Dusche bie­tet einen bodengleichen Einstieg, eine Einhand-Armatur und Halte­grif­fe, zumindest die Vorbereitung für einen Klappsitz und einen Duschvorhang.

Abgesehen davon hat man bei ­einer nachträglichen Anpassung nicht nur erneut Baulärm und -schmutz, sondern man muss auch ein zweites Mal Geld ausgeben. Vieles muss nicht gleich installiert werden, doch die Mo­der­ni­sie­rung sollte sowohl den Platz für Hilfsmittel vorsehen als auch bereits Basisinstallationen wie Wandverstärkungen für Hal­te­rungs­mon­ta­gen und bodengleiche Wasserabläufe einschließen.

Um ein Bad altersgerecht zu gestalten, bedarf es bestimmter Vo­raus­set­zun­gen. Die maxi­ma­le Zielsetzung – ein komplett barrierefreies Bad – ist im Altbaubestand wegen Platz­man­gels häufig nicht erreichbar. Die neue DIN 18040 Teil 2 – barrierefreie Wohnungen – beschreibt zwei Standards: den normalen, der landläufig unter „barrierefrei“ verstanden wird, und den erweiterten für Rollstuhlfahrer.

Diese Wohnungen – „R“ für Rollstuhlfahrer – benötigen in aller Regel einen höheren Platzbedarf. In den folgenden Ausführungen wird dieser abweichende höhere Platzbedarf immer mit dem Kürzel „R“ versehen.

Im Wohnungsaltbestand sind die Bemaßungen der DIN-Norm häufig nicht zu realisieren. Dennoch können auch hier gezielt Verbesserungen umgesetzt werden. Zu berücksichtigen sind dabei natürlich die individuelle Situation und der Gesundheitszustand des Bewohners.
Eine sehr nützliche Vorgabe für Wohnräume im Altbestand unterhalb der besagten DIN 18040 bilden die „Technischen Mindestanforderungen für altersgerechten Umbau“ der Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Allgemeine Tipps zur Modernisierung

Platzbedarf fürs Badezimmer

Die Badgröße sollte mindestens 180 x 220 cm sein. Ist dies nicht möglich, müssen zu­min­dest folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:
Die lichte Durchgangsbreite zum Badezimmer muss mindestens 80 cm betragen („R“-Woh­nun­gen 90 cm). Das Türblatt der Badtür soll möglichst außen anschlagen, sodass die Tür auch geöffnet werden kann, wenn eine Person im Bad stürzt. Durch den Einbau einer Schiebetür wird Platz gespart, allerdings schließt eine solche Schiebetür nicht so dicht (Schall und Geruch) wie ein Türblatt.

Vor Sanitärobjekten (Wanne, WC, Waschtisch) muss eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm vorhanden sein („R“ 150 x 150 cm). Zusätzlich soll seitlich vom WC jeweils ein freier Abstand von 20 cm sein („R“ gesamte Fläche fürs WC: 90 cm breit, 70 cm tief). Je nach Nutzer und Mobilitätseinschränkung kann natürlich im Einzelfall geprüft werden, inwieweit sich Be­we­gungs­flä­chen auch überlappen dürfen.

 

Wasser von oben

Die Dusche sollte als bodengleiche Dusche ausgebildet sein, mit geringer Schwelle zum restlichen Bad und leichtem Gefälle zum Bodenablauf.

Die Schwelle beginnt an der Kante des Vorsprungs und kann mit einem gerundeten Flie­sen­form­stein (z.B. „Riemchen“ oder speziellen Dusch­form­stei­nen) ausgeführt werden, kei­nes­falls als Stufe. Es ist hier sogar zu empfehlen, überhaupt keine Schwelle auszubilden, son­dern dort direkt mit dem Gefälle zu beginnen.

Für die Ausbildung einer bodengleichen Dusche mit Bodenablauf sind mindestens 12 cm Bodenaufbau ab Oberkante Rohdecke erforderlich. Teilweise kann die Leitungsführung aber auch unter Einbeziehung des darunter liegenden Geschosses möglich sein.

Der Boden und die angrenzenden Seitenwände sind komplett mit Flüssigabdichtung unter dem Fliesenbelag abzudichten. Die Übergänge zwischen Wand und Boden sind zusätzlich mit einem Sicherheitsdichtband zu versehen.

Als Fliesenbelag eignen sich kleinformatige Fliesen (z.B. 10 x 10 cm) mit hohem Fugenanteil zur Verringerung der Rutschgefahr oder Fliesen mit Rutschgrad R10 B. Die Bodenfliesen sollten sich zur besseren Orientierung von Bewohnern mit einer Sehschwäche farblich kon­trast­reich zu den Wandfliesen absetzen.

Bette-Anti­rutsch-SystemFoto: Bette GmbH & Co. KG Rutschhemmende Materialien im Bo­den­bereich der Dusche wie das Bette-Anti­rutsch-System, bei dem ein Quarz-Sand-Ge­misch in die Glasur einge­brannt wird, bieten nicht erst im Alter Sicherheit.

Falls eine bodengleiche Dusche aus bautechnischen Gründen nicht eingebaut werden kann, sollte eine Duschtasse mit möglichst flachem Einstieg und größerem Format (mind. 120 x 120 cm) gewählt werden. Diese Duschtasse sollte eine Antirutschbeschichtung haben.

Um später noch zusätzliche Griffe oder den Duschsitz befestigen zu können, sollten in den Installationswänden großflächig Unterkonstruktionen (z.B. imprägnierte Holzplatten) vorgesehen sein. Am besten werden die In­stal­la­tions­vor­satz­scha­len mit Gasbetonsteinen oder dergleichen ausgemauert, dann können die Griffe später überall montiert werden.

Wichtig ist es auch, die Lage der Installationen (Wasser- und Elek­tro­lei­tun­gen) genau zu dokumentieren, damit man später beim Bohren für die Griffe keine Leitungen beschädigt.
Barrierefreie Duschen sollten so geplant werden, dass ein klappba­rer, mindestens 45 cm tiefer und 46–48 cm hoher Duschsitz ohne großen Aufwand montiert oder eingehängt werden kann. Der Sitz selbst sollte ergonomisch geformt sein und eine Rückenlehne haben, nach Wahl auch Armlehnen. Alternativ ist auch ein mobiler, stabiler Sitzhocker möglich.

 

Sanitärobjekte, Armaturen und Accessoires

Das Brauseset umfasst eine Wandstange, Handbrause und Schlauch. Sehr praktisch sind Brausesets, in die auch eine waagerechte Haltestange zum Festhalten oder zum Einhängen eines Duschsitzes integriert ist.

Zu bevorzugen sind Einhand-Armaturen mit verlängertem Bügelhebel oder berührungslos bedienbare Armaturen. Die Armaturen sollten mit Thermostat und Verbrühschutz (45 °C) gesichert sein. Der Verbrühschutz ist wichtig bei Personen, die mit ihrer Feinmotorik Probleme haben oder leicht dement sind.

Der Spiegel über dem Waschbecken sollte mindestens 100 cm hoch sein und mit der Unterkante knapp oberhalb des Waschtisches beginnen. Damit ist er sowohl für stehende wie auch sitzende Menschen gut zu nutzen. Als Alternative können Kipp-Spiegel auf Normalhöhe installiert werden, die individuell auch auf Sitzposition eingestellt werden können.

Ein Duschvorhang ist gerade in engen Bädern und wenn eine Pflegeperson benötigt wird, besser zu handhaben und zu verstauen als eine Dusch­trenn­wand. Die Installation von Duschtrennwänden schafft neue Barrieren.

Das Waschbecken muss im Sitzen nutzbar und bis 55 cm tief unterfahrbar sein. Die Un­ter­kan­te sollte bei ca. 67 cm, die Montage­ober­kante bei 85 cm liegen. Deshalb ist der Einsatz eines Raumsparsiphons möglichst an der Wand zu empfehlen. Seitlich des Waschbeckens sollte ggf. genug Be­we­gungs­flä­che für eine Assistenzperson freigehalten werden.

Gebräuchlich, aber etwas teurer, sind mittlerweile auch komfortable Waschtisch-Objekte, die per Knopfdruck elektromotorisch höhenverstellbar sind und sich deshalb an ver­schie­de­ne Nutzer anpassen lassen.

 

Das WC – sicher und bequem

Die empfohlene Höhe eines barrierefreien WCs, unabhängig ob hängend oder stehend installiert, bewegt sich zwischen 46 und 48 cm. Damit erhält man ausreichend Bo­den­kon­takt und Sitzstabilität. Abweichungen hiervon können natürlich von der Körpergröße des Nutzers abhängen. Eine unterstützende Rückenlehne ist im Abstand von 55 cm zur WC-Vorderkante anzubringen.

Die WC-Vorderkante muss 70 cm von der Rückwand entfernt sein. Stützklappgriffe beid­sei­tig oder ein Stützklappgriff mit einem Wandhaltegriff werden vielleicht noch nicht sofort gebraucht, ihre Installationsmöglichkeit sollte aber eingeplant werden. WC-Papierhalter und Spülung müssen auch bei eingeschränkter Motorik leicht erreichbar sein.

Altersgerechter Bad­umbauFoto: Roth/MOBELI Wer beim altersgerechten Bad­umbau auf Wandver­stär­kungen verzichten will oder muss, sollte auf jeden Fall groß­formatige, poren­dichte Wand­flie­sen wäh­len. Auf ihnen lassen sich Halte­griffe überall befestigen.

Was in unseren Breiten immer noch etwas exotisch ist, hat in Japan und auch in anderen Ländern längst den Massenmarkt erreicht: Dusch-WCs, die mit Wasserstrahl und Warm­luft­föhn die Hygiene ohne Papiereinsatz per Hand ermöglichen. Der Einsatz eines solchen WC-Objekts empfiehlt sich gerade bei pflegebedürftigen Personen, die die Hygiene ohne Hilfspersonen nicht mehr ausführen können (Für alle anderen Nutzer ist es purer Kom­fort!). Die luxuriöse Ausführung dieser Dusch-WCs gibt es auch höhenverstellbar für ver­schie­de­ne Nutzer im Haushalt.

 

Elektro – auch hier wird nachgebessert

In vielen Altbauten entsprechen die elektrischen Leitungen nicht mehr den Si­cher­heits­an­for­de­run­gen. Oft fehlt sogar eine zentrale Hauptsicherung. Daher muss häufig ein FI-Si­cher­heits­schal­ter nachgerüstet werden. Oberhalb des WCs sollte eine Steckdose angebracht werden, um ohne Probleme nachträglich einen Dusch-WC-Aufsatz installieren zu können.

 

Zinsgünstige Darlehen und Fördermöglichkeiten

Kostenträgerfreie Kredite

Die einzige Förderung, die unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und Vermögen möglich ist, ist das Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ der bundeseigenen KfW-Förderbank. Derzeit wird – bei Einhalten der von der KfW vorgegebenen technischen Mindestanforderungen für altergerechten Umbau – ein Kredit von bis zu 50.000 Euro bei zurzeit 1 % Zins gewährt.

Diese Förderung lässt sich gerade auch für Bauherren gut kombinieren mit verschiedenen Förderungen zur energetischen Sanierung. Siehe auch unter www.kfw.de > Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“.

Die KfW wird demnächst – wahrscheinlich zum Jahresbeginn 2015 – zusätzlich eine Zuschuss-Variante für die Förderung des altersgerechten Umbaus auflegen.

 

Förderungen durch Kosten­trä­ger

Pflegekasse: Sie fördert sogenannte Wohnumfeldmaßnahmen für Einzelpersonen mit maximal 2557 Euro. Der Bundestag hat für die Reform der Pflegeversicherung in erster Lesung bereits beschlossen, diesen Betrag auf 4000 Euro zu erhöhen. Voraussetzung: Einstufung in eine Pflegestufe. Antrag: bei der jeweiligen Pflegekasse, vor Beginn der Maßnahme.

Wohnungsbauförderung des Frei­staates Bayern für Schwer­be­hin­derte: Sie gewährt bis 10.000 Euro als sog. „Leistungsfreies Baudarlehen“, de facto ein Zuschuss. Voraussetzung: Schwerbehinderung, Einkommensgrenzen des 2. Wohnungsbauförderungsgesetzes (WoBauFG). Antragstellung: durch den Haus- bzw. Wohnungseigentümer beim jeweiligen Landratsamt bzw. direkt bei den kreisfreien Städten bei der zuständigen Stelle für Woh­nungs­bau­för­de­rung.

Kommunale Förderungen: Vereinzelte Kommunen und Landkreise haben eigene Pro­gram­me für Wohnungsanpassungsmaßnahmen aufgelegt. Zu erfragen in den kommunalen Rathäusern. Beispiel München: bis zu 6900 Euro pro Maßnahme, Voraussetzungen sind ähnlich denen der Wohnungsbauförderung des Freistaates.

Sozialhilfeträger: Sie bieten ebenfalls bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Förderungen an. Antragstellung: über die jeweiligen Kommunen und Landratsämter.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.beratungsstelle-wohnen.de > Wohnungsanpassung > Finanzierungsquellen.

Bernhard Reindl,
Stadtteilarbeit e.V.
Beratungsstelle Wohnen


 

Wer berät?

Die Beratungsstellen in Bayern unterscheiden sich darin, ob Beratung im öffentlichen Auftrag, also produktneutral, oder umsatzorientiert angeboten wird:
Einige Kommunen haben spezialisierte Non-Profit-ausgerichtete Beratungsangebote, entweder in eigener Trägerschaft oder bei freien Trägern. Eine Auflistung für Bayern finden Sie unter www.wohnberatung-bayern.de > Wohnberatungsstellen.

Empfehlenswert ist es auch, bei den örtlichen Seniorenbeiräten und -beauftragten, Behindertenbeauftragten oder auch bei der jeweiligen Pflegekasse nachzufragen.
Eine bundesweite Anlaufstelle ist die Bundesarbeitsgemein­schaft Wohnungsanpassung e.V., die ein bundesweites Adressverzeichnis führt: www.bag-wohnungsanpassung.de.

Stadtteilarbeit e.V.
Beratungsstelle Wohnen

Aachener Str. 9
80804 München
Tel. 0 89/35 70 43-0
www.beratungsstelle-wohnen.de

Der gemeinnützige Verein Stadt­teilarbeit berät Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landeskreises München in Fragen der altersgerechten Wohnungsanpassung.

Immer mehr Handwerks­be­trie­be lassen sich mit dem ­Label „Barrierefreier Fachbetrieb“ zertifizieren. Lassen Sie sich immer ein schriftliches Angebot geben, holen Sie mindestens ein zweites Ver­gleichs­an­gebot ein, achten Sie darauf, wie viel der jeweilige Hand­werks­be­trieb tatsächlich an „Barrierefreiheit“ umsetzen will. Ein Qualitätsmerkmal ist u.a., ob der Betrieb auch zu Fördermöglichkeiten beraten kann.

 

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