Streit um das Heizen mit Holz
Auf dem Holzweg?
Foto: Lilli/Adobe Stock
Nur weg vom Gas! Da kann das Heizen mit Holz, ob in Form von Pellets oder Scheitholz, eine willkommene Alternative sein – zumindest, wenn man noch günstig an den zurzeit sehr begehrten Brennstoff kommt. Und das beste: Holz wird seit Langem als regenerative Energie eingestuft, schließlich wird beim Verbrennen von Holz nur so viel CO₂ freigesetzt, wie beim Wachsen des Baumes gebunden wurde.
Doch gerade in Zeiten, in denen sich Kaminbauer vor Aufträgen nicht retten können und Brennholz vielerorts ausverkauft oder nur zu Mondpreisen erhältlich ist, ist eine Debatte um die Einstufung von Holz entfacht, was sich bereits in der reduzierten Förderung von Pelletheizungen bemerkbar macht. Demnach werden diese seit Jahresbeginn nur noch gefördert, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
Klimaschädliches Holz?
Sowohl das Bundesumweltministerium (BMU) als auch verschiedene Naturschutzverbände stufen Holz mittlerweile als umweltschädlichen Energieträger ein. Das BMU schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Heizen mit Holz ist entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht klimaneutral. Die Holzverbrennung produziert neben Feinstaubemissionen auch CO₂- und andere klimarelevante Emissionen wie Methan. Pro produzierter Wärmeeinheit sind die CO₂-Emissionen sogar höher als bei fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas.“
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Harter Tobak für die immerhin elf Millionen Besitzer einer Einzelfeuerungsstätte, gegen den Waldbesitzer- und Ofenbauer-Verbände Sturm laufen. Fakt ist: Beim Verbrennen eines Stücks Holz wird nur so viel Energie freigesetzt, wie während des Wachstums gebunden wurde. Hinzu kommen höchstens die CO₂-Emissionen, die beim Transport, dem Fällen oder ggf. dem Verpressen anfallen. Das BMU kritisiert aber vor allem die „vereinfachende Annahme“, „dass die durch den Wald erfolgenden Kohlenstoff-Einbindungen zum Ausgleich der CO₂-Emissionen der Holzverbrennung zur Verfügung stehen. Diese Kohlenstoff-Einbindungen finden aber unabhängig von der Holzverbrennung statt und sollten besser zum Ausgleich anderer, nicht vermeidbarer CO₂-Emissionen genutzt werden … darüber hinaus haben die gesundheitsschädlichen Ruß-Emissionen, die bei der energetischen Nutzung freigesetzt werden, eine negative Klimawirkung.“
Wächst der Wald?
Dabei ist Holz bei der Erzeugung von Wärme durch regenerative Energien mit 37 % noch der wichtigste Faktor und mit 6 % an der Gesamtwärmeerzeugung beteiligt. Befürworter der Holzverbrennung halten entsprechend dagegen, dass Holz wichtig sei, um sich von Gas und Öl zu verabschieden. Außerdem dürfe man nicht den einzelnen Baum betrachten, sondern immer den gesamten Wald, und hier nehme die Fläche ja seit Jahrzehnten zu.
In der Tat bestätigt die letzte Bundeswaldinventur 2014 eine Zunahme der Waldfläche. Ob dieser Trend trotz der massiven Ausfälle durch Schädlinge und Dürre anhält, wird die vierte Bundeswaldinventur zeigen, die 2022 abgeschlossen wurde.
Die Kritiker empfehlen, Holz lieber in langlebigen Produkten zu verarbeiten. „Lediglich anfallende Alt- und Resthölzer sowie Sägespäne, die zu Holzpellets verarbeitet werden, können anders bewertet werden“, so das BMU. Demgegenüber stehen die Aussagen, dass der Anteil von Energieholz beim Holzeinschlag mit 14 % sehr gering sei und sowieso nur Holz genutzt würde, das für die Möbelindustrie ungeeignet sei. Naturschutzverbände verweisen in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass ökologisch wertvolles Totholz im Wald bleiben sollte.
Darauf sollten Sie achten
Generell gelten Holzpellets als wesentlich umweltfreundlicher als Scheitholz, da mit ihnen u.a. weniger Schadstoffe freigesetzt werden und sie oft aus Restholz vom Möbelbau oder von Bauholz gepresst werden. Besitzer von Kaminöfen sollten auf jeden Fall Holz aus regionaler, nachhaltiger Forstwirtschaft beziehen. Für den Kauf werden Öfen mit dem Blauen Engel empfohlen.
Zulassung von KaminöfenMassivholzsauna: Kaminöfen müssen in Deutschland den Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. Nach der müssen alle Kaminöfen, Kachelofeneinsätze oder Heizkamine mit einer Typprüfung zwischen dem 01.01.1985 und dem 21.03.2010 bis Ende 2024 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Wichtig ist auch, beim Kauf, vor allem im Internet, auf die Zulassung zu achten. Weitere Informationenhttps://bit.ly/uba-ratgeberhttps://bit.ly/gvob-broschuere https://bit.ly/vz-ratgber https://bit.ly/nabu-holz |