Keiner knipst die Sonne aus

Solarstrom lohnt sich weiter – auch mit dem neuen EEG

Vieles hat sich für die Freunde der Sonnenenergie verändert in den letzten Jahren. Eine Investition in eine Solaranlage ist aber immer noch eine lohnende Sache, zumal Photovoltaik (PV) inzwischen längst zu einer Massenware geworden ist.


Solarstrom­anlageFoto: KfW-Bildarchiv/Thomas Klewar Die Investition in eine Solarstrom­anlage lohnt sich immer noch. Die Empfehlung der Solarwirtschaft: so viel Eigennutzung des So­lar­stroms wie möglich.


Sie weist alle Kennzeichen eines langlebigen Konsumgutes auf: Ra­battaktionen, Mar­ken­be­wusst­sein, Gütesiegel und langfristige Garantien. Das ist im Wirtschaftsprozess ein normaler Verlauf. Gleich­zeitig hat sich aber die Solarbran­che und damit die Solartechnik in einem Maße verändert, wie es niemand vorhersehen konnte.

Da ist zum Ersten eine Vielzahl von Unternehmen, die den Markt verlassen mussten. Schätzungen gehen dahin, dass mindestens ein Drittel der deutschen Solarunternehmen in die Insolvenz gegangen ist oder aufgekauft wurde und vom Markt verschwunden ist.

Zweitens stürzten die Preise für PV-Anlagen fast ins Bodenlose. Zum Teil wurden in der Serienproduktion nur noch Modulkosten von 40 Cent pro Watt Leistung erzielt. Diese äußerst kundenfreundlichen Preise sind das Ergebnis eines gnadenlosen Preiskampfes – angeführt, verschärft und durchgesetzt hauptsächlich von chinesischen Unternehmen. Sie beherrschen mittlerweile den Weltmarkt.

Drittens führte die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Geset­zes (EEG 2014) neue wirtschaftliche Instrumente ein. Die im alten EEG vorbildlich einfach gestaltete garantierte Vergütung des eingespeisten Solarstroms wird jetzt ergänzt durch neue Ver­mark­tungs­for­men. Aus dem am Anfang beeindruckend kurzen und klaren EEG ist ein dickes Paket geworden, das sich für Laien unübersichtlich darstellt.

Um es aber vorweg zu nehmen: Für Anlagen unter 10 kWp Leistung gelten zahlreiche Ausnahmen. Für diese „Kleinanlagen“ auf Eigenheimdächern sind die Neuerungen des EEG 2014 überschaubar.

 

Veränderte Vergütungen

In regelmäßigen Abständen über­prüfen Bundesregierung und Bun­destag das EEG daraufhin, ob es seine ursprüngliche Aufgabe noch erfüllt, nämlich eine neue Technik einzuführen. In den ersten Jahren des EEG fiel die Ein­spei­se­ver­gü­tung – also das Geld, das man für seinen Solarstrom bekommt – durchaus üppig aus. Dann wurden die Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen kontinuierlich verringert bis auf den heutigen Tiefststand.

„Lohnt sich PV noch?“ Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bun­des­ver­ban­des Solarwirtschaft (BSW), wird seit Inkrafttreten der letzten EEG-Anpassung am 1.8. 2014 öfter als früher nach den Renditeaussichten gefragt.

Seine Antwort: „Egal, in welchen Gefilden Deutschlands eine So­lar­strom­an­la­ge steht, meist rechnet sich die Nutzung von Solarenergie noch. Ren­di­te­tur­bo ist jetzt allerdings nicht mehr die Einspeise­vergütung, sondern eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote. Selbst kleine So­lar­an­la­gen erzeugen Strom schon für 14 Cent pro Kilowattstunde, die Verbraucherstrompreise liegen doppelt so hoch. Die neue Maxime lautet: Möglichst viel Solarstrom direkt selbst verbrauchen.“

Was Körnig nur zwischen den Zeilen andeutet, ist die Tatsache, dass sich zurzeit keine neue Anlage allein durch die Einspeisevergütung amortisiert.

 

10 kWp ist Bagatellgrenze

Ein Branchenexperte brachte es auf eine kurze Formel: „Wer jetzt kauft, muss Eigenverbrauch wahrnehmen, also den Solarstrom vom Dach selbst nutzen.“ Es ist absehbar, dass sich die Zeiten des EEG dem Ende zuneigen. Was danach kommt ist ebenso klar: Die erneuerbaren Energien werden dem frei­en Markt ausgesetzt. Allerdings genießen die 1,4 Mio. Anlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind, Bestandsschutz. Für sie ändert sich nichts.

Aber der Reihe nach: Die positive Nachricht vom EEG 2014 betrifft die EEG-Umlage. Zur Erinnerung: Die Einspeisevergütungen für den ins Netz eingespeisten Solarstrom bezahlt nicht irgendein Ministerium aus Steuermitteln mit Steuergeldern, sondern alle Strom­kun­den kommen mit der EEG-Umlage dafür auf. Diese Umlage versteckt sich im Haushalts-Strompreis.

Eigenverbraucher des Solarstroms bezahlten bisher diese Umlage nicht, da ihr Solarstrom direkt vom Dach in den Hausstromkreis floss und sich so den Zusatzkosten ent­zog.

Das änderte sich mit dem EEG 2014. EU-Politiker und die Bundesregierung hatten ur­sprüng­lich geplant, alle solaren Stromerzeuger künftig mit mindestens 70 % der derzeitigen EEG-Umlage in Hö­he von mehr als 6 Cent/kWh zu be­lasten. Nach zähen Verhandlungen waren diese Vorschläge vom Tisch.

Dem Bundesverband Solarwirtschaft gelang es, eine sogenannte Bagatellgrenze ein­zu­füh­ren: An­lagen bis zu einer Nennleistung von 10 kWp (Kilowatt Peak = maximale Leistung einer Solarstrom­anlage) sind von der EEG-Umlage befreit. Größere Anlagen – etwa auf landwirtschaftlichen Gebäuden – werden nicht mit 70 %, son­dern in diesem Jahr mit 30 %, 2016 mit 35 % und 2017 mit 40 % der aktuellen EEG-Umlage belastet.

 

Eigennutzung so weit wie möglich

Ob eine Anlage schwarze Zahlen schreibt, hängt u.a. vom konventionellen Strompreis ab. PV-Betreiber müssen sich entscheiden, ob sie ihren Solarstrom vom Dach voll in das öffentliche Netz einspeisen und die feste Vergütung kassieren wollen. Die garantierte Vergütung betrug ab 1.8.2014 12,75 Cent/kWh für Anlagen unter 10 kWp. Die Vergütung nimmt seitdem abhängig von der Anzahl neu installierter Anlagen monatlich zwi­schen 0 und 0,5 % ab.

Oder, und das ist die Alternative, der Betreiber verbraucht seinen Solarstrom selbst und gibt den Überschuss in das öffentliche Netz. Für Anlagen unter 10 kWp ist ein Überschuss aber eher unwahrscheinlich. Sehr viel realistischer ist es, dass die Anlage den Strombedarf des Hauses durch den eigenen PV-Strom nur zu 30–80 % decken kann. Der Rest muss vom örtlichen Energieversorger dazugekauft werden.

Experten empfehlen eine genaue Analyse mithilfe einer entsprechenden Software. Als Faustregel gilt: Bei Eigenverbrauchern sollte die Selbstnutzung möglichst hoch sein. Das wiederum ist eine einfache Rechnung: Die vom Betreiber erzeugte Kilowattstunde kostet den Betreiber etwa 14 Cent, der Strom aus der Steckdose – also der Haushaltsstrom des Energieversorgers – muss hingegen mit 28 Cent/kWh bezahlt werden. Der kluge Betreiber meidet also den Netzstrom, so lange es geht.

 

Strom speichern und selbst nutzen

Mit Speichern, die den Photovoltaikstrom konservieren, lässt sich der Eigennutzungsgrad noch einmal deutlich erhöhen. In diesem Zu­sam­men­hang weist Körnig auf die Förderwege für Stromspeicher hin, die von der Bundesregie­rung ausgebaut wurden, und erklärt:
„Ohne Batteriespeicher können Eigenverbrauchsquoten von 30 % und mehr erreicht werden. Mit Spei­chersystem erhöht sich der Wert leicht auf 80 %, weil der eigene So­larstrom dann auch abends und nachts zur Verfügung steht. Damit reduziert sich der Bezug des teuren Stroms aus dem öffentlichen Netz. Auch Betreiber älterer Photovoltaik-Anlagen sollten prüfen, ob eine Investition in Solarspeicher für sie nicht interessant ist.“


Blei-Gel-BatterienFoto: BSW-Solar/Marko Borrmann Dort, wo genug Platz ist, bieten sich Blei-Gel-Batterien als Speicher an.


Deutschlandweit sind schon mehr als 15.000 Solarstromspeicher in Betrieb. Seit Mai 2013 fördert der Staat Stromspeicher für Anlagen unter 30 kWp mit einem Zuschuss von ca. 600 Euro. Dabei muss es sich um Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1.1.2013 oder Neubauten handeln.

Damit die Anlage ideal ausgelegt wird und eine möglichst hohe Ren­dite erzielt, sollten Interessenten sich an erfahrene Installateure wen­den. Sie können mithilfe moderner Auslegungssoftware PV-An­lagen unter Berücksichtigung der Speicherkapazitäten optimie­ren.

 

Kleine Brötchen in der Entwicklung

Technisch hat sich in den letzten Jahren aus Betreibersicht wenig getan. Die Effizienz der Zellen ist gestiegen und bewirkt damit eine Spaltung des Angebots: hier teure Hoch­leis­tungs­zel­len, dort Durch­schnitt aus der Volumenproduktion. Die Kunden zeigen sich leicht irritiert – schließlich hat ein irrwitziger Preiskampf Zweifel an der Qua­lität der Produkte in bestimm­ten Preisklassen aufkommen lassen.


Solar-ProduktionsanlagenFoto: BSW-Solar Die Massenproduktion von Solarzellen findet fast vollständig in Asien statt. Dort steckt viel deutsches Know-how in den Pro­duk­tions­an­la­gen.


Keine Betrachtung des PV-Marktes kommt daher ohne die berühmt-berüchtigte Chi­na-Frage aus: Kann man chinesische Solar-Produkte kaufen? Verbandsgeschäftsführer Körnig äußert sich diplomatisch: „Die Kauf­ent­schei­dung sollte nicht allein nach der Him­mels­rich­tung fallen, weil in allen Teilen der Welt Premiumhersteller beheimatet sind. Der Bun­des­ver­band Solarwirtschaft empfiehlt Solarinteressierten, konkrete Angebote beim Fachhandwerk einzuholen. Die Fachbetriebe können auf der Basis ihrer Erfahrung Empfehlungen geben.“

Hochwertige Photovoltaik-Anlagen können 25 bis 30 Jahre Strom produzieren, daher sind die billigeren Angebote nicht unbedingt die günstigsten.

Jörn Iken

 

Informationen zu Fördermitteln

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Info-Tel: 08 00/5 39 90 02 (kostenfreie Servicenummer)
www.kfw.de

Infos über Förder­pro­gramme im Internet unter www.foerderdata.de

 

Die wichtigsten Punkte des EEG 2014

Das neue EEG weist viele Veränderungen gegenüber den älteren Fassungen auf. Aber viele neue Regeln betreffen die Kleinanlagen bis 10 kWp gar nicht. Eigenheimbesitzer haben in der Regel 5–7 kWp auf dem Dach. Viele Bestimmungen des neuen EEG setzen aber überhaupt erst jenseits dieser Bagatellgrenze ein. Was wirklich wichtig ist:

  • Keine Beteiligung an EEG-Umlage für PV-Anlagen kleiner 10 kWp
  • Feste Vergütung bei Inbe-triebnahme ab dem 1.8.2014: 12,75 Cent/kWh und dann monatlich abnehmend (Genaueres siehe Text)
  • Degression der Vergütung 0,25–0,5 % pro Jahr (in Abhängigkeit von der Anzahl der neu installierten Anlagen)
  • Amortisation der Anlage immer nur mit Eigennutzung möglich
     

 

Auswirkungen des EEG auf Solarbetriebe

Über die Wirkungen des EEG 2014 gehen die Meinungen in der Solarbranche weit ausei-nander. Hier zwei Beispiele:
Martin Pape, Prokurist bei der actensys GmbH, Weilheim: „Die Novelle des EEG 2014 hat sich im Bereich  ‚Dachanlagen’ nicht auf die actensys GmbH ausgewirkt. Bei den ‚Freiflächen’ können wir es noch nicht abschätzen, wie sich das angedachte Ausschreibungsszenario aus-wirken wird.“
Malte Claußen, Geschäftsfüh-rer der VEH Solar- Energiesysteme GmbH & Co KG, Tostedt: „Wir haben das EEG 2014 in seinen Auswirkungen deutlich gespürt. Die Verunsicherung unter den Kunden ist groß. Photovoltaik ist nicht länger lukrativ.“

 

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