Moderne Carports haben viel zu bieten
Früher als simpler Pkw-Unterstand belächelt, können moderne Carports der Garage heute längst das Wasser reichen. Eine aktuelle Umfrage belegt, was man schon lange wusste: Für fast 70 % der Deutschen ist das Auto zu einem unverzichtbaren Gegenstand in ihrem Leben geworden. Da ist es kaum verwunderlich, dass sich Bauherren in spe bereits in der Planungsphase Gedanken machen, wo ihr „Liebling“ später einmal Platz nimmt: in der Garage oder unterm Carport?
Foto: tdx/Leeb
„Zwar galt die Garage wegen ihrer hohen Beständigkeit lange als Autostellplatz Nummer Eins, doch ein Carport steht ihr heute in nichts mehr nach“, wissen die Fachleute des Internetportals www.homesolute.com und nennen fünf gute Gründe, warum sich ein moderner Carport lohnt.
Große Designvielfalt
Vorbei sind die Zeiten des vermeintlich simplen Pkw-Unterstands: Carports sind heute zu wahren Designobjekten avanciert, die es in den unterschiedlichsten Materialien und Ausführungen gibt – ob als Einzel- oder Doppelcarport, mit Pult-, Giebel- oder Gründach, ob aus Holz, Stahl oder Aluminium. Sie bestehen entweder aus Fertigteilen, werden als Bausatz zum Selberbauen geliefert oder individuell nach einem Architektenentwurf erstellt.
In jedem Fall kann der Carport optisch an die architektonischen Gegebenheiten angepasst werden, sodass aus Haus, Carport, Terrasse und Hauseingang eine zusammengehörige Einheit entsteht. Anders als die Garage fügt sich z.B. ein Holz-Carport wegen seiner natürlichen Anmutung besonders harmonisch in die häusliche Umgebung ein.
Hohe Flexibilität
Im Vergleich zur Garage, die oft in Massivbauweise errichtet wird, bietet ein Carport bedeutend mehr Flexibilität. Auch noch nach Jahren können z.B. Seitenwände eingesetzt werden. Hier gibt es ebenfalls zahlreiche Varianten – von der verglasten Seitenwand über die offene Holzlattung bis hin zu blickdichten Ausführungen.
Foto: Vöroka
Mit einem integrierten oder seitlich angeschlossenen Abstellraum ist ähnlich wie bei der Garage eine wetter- und einbruchsichere Aufbewahrung von Fahrrädern und Gartengeräten gewährleistet. „Selbst Türen und Tore, der einst größte Unterschied zur Garage, sind heute auf Wunsch realisierbar“, meint homesolute.com.
Geringe Kosten
Obwohl sich der Carport scheinbar optisch an die Garage annähert, besteht weiterhin ein großer Unterschied: der Preis. Meist sind die Baukosten für einen Carport weit geringer als für eine massive Garage, und auch die Instandhaltungskosten fallen kaum mehr ins Gewicht. Das liegt daran, dass viele Hersteller zunehmend auf qualitativ hochwertige Materialien und Konstruktionen achten, die witterungsbeständig, formstabil und lange haltbar sind.
Schnelles Trocknen
Ein weiterer Vorteil, den ein Carport mit sich bringt: Durch die offene Bauweise kann Feuchtigkeit besser abgeführt werden, d.h. das Auto trocknet nach einer Fahrt durch den Regen unter dem Carport schneller. Dadurch sinkt die Gefahr der Rostbildung.
Das gilt selbst für Konstruktionen mit Seitenwänden, z.B. mit einer offenen Holzlattung, die eine permanente Luftzirkulation ermöglicht. Dank dieser „natürlichen“ Lüftungsmethode entfallen zudem teure Lüftungsanlagen oder eine Heizung, die zum Trocknen des Fahrzeugs in eine Garage gehört.
Leichte Genehmigung
Nicht zuletzt bekommen Bauherren für ihren Carport in der Regel leichter eine Baugenehmigung als für eine Garage. Dabei kann es sogar sein, dass man den Carport gänzlich ohne Genehmigung bauen darf, allerdings ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da das Baurecht dem jeweiligen Landesrecht unterliegt. Wie die baurechtlichen Regeln zur Errichtung von Carports und Garagen in Bayern lauten, können Sie dem Kasten unten entnehmen.
Rainer Schmitt
Garagen und Carports im BaurechtAls sogenannte „Grenzgaragen“ können in Bayern Garagen und Carports ohne Einhaltung einer Abstandsfläche errichtet werden, wenn eine mittlere Wandhöhe von 3 m und eine Gesamtlänge der Außenwände aller Grenzgebäude zusammen von 9 m je Grundstücksgrenze (bei einer Grundstücksgrenze von mehr als 42 m sogar bis zu 14 m) nicht überschritten wird. Bei der zulässigen mittleren Wandhöhe von 3 m bleibt die Höhe von Dächern und Giebelflächen bis zu einer Dachneigung von 70 Grad unberücksichtigt. Insgesamt darf die Grenzbebauung auf dem gesamten Grundstück jedoch 15 m nicht überschreiten. Außer im Außenbereich dürfen „Grenzgaragen“ bis zu einer Fläche von 50 m2 ohne ein Baugenehmigungsverfahren errichtet werden. Garagen und Carports, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, müssen einen Abstand von mindestens 3 m zur Nachbargrenze einhalten. Auch für diese Garagen und Carports ist ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich, sofern ein Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m3 nicht überschritten wird. Garagen und Carports, die zusammen mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben errichtet werden, unterliegen ebenfalls der Genehmigungspflicht und werden mit dem Bauantrag des Hauptgebäudes behandelt. |