Häusliche Feuerstätten: Jetzt wird es ernst

Ältere Geräte müssen stillgelegt oder nachgerüstet werden

Abgase aus hei­mischen ÖfenFoto: Thomas Max Müller/pixelio.de Bald sollen weniger Abgase aus hei­mischen Öfen in die Luft geblasen werden. Dieses Jahr ist für viele Besitzer eines Kachelofens, Kaminofens oder Heizkamins ein besonderes Jahr. Denn sie müssen ihrem Schornsteinfeger ge­gen­über den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immis­sions­schutz-Ver­ord­nung (1. BImSchV) erfüllt. Immerhin sind davon bundesweit 15 Millionen Haus­hal­te betroffen.

 

Bestandsschutz für derzeit ­erhältliche Geräte

Moderne Feuerstätten erfüllen die schärferen Anforderungen ohne Probleme. Sie haben Bestandsschutz und dürfen auch zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden. Um ganz sicher zu gehen, sollte man beim Kauf einer neuen Feu­er­stät­te auf die Hersteller-Bescheinigung achten, aus der dies klar hervorgehen muss.

 

Altöfen zuerst an der Reihe

Bei Öfen aus den 70er und 80er Jahren sieht das jedoch anders aus. Hier muss in vielen Fällen ein Filter nachgerüstet oder gleich das ganze Gerät ausgetauscht werden.

Geräte, deren Typprüfung (also die Prüfung, die erfolgt, wenn das Gerät in Verkehr gebracht wird) 1975 oder früher erfolgt ist, droht schon Ende 2014 das Aus. Sie müssen als Erstes die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dabei halten sie vielfach die Emissions­gren­zen für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht ein, und nicht alle lassen sich nachrüsten, oder eine Nachrüstung wäre zu teuer.

 

Fristen für jüngere Feuerungsanlagen

Für alle anderen Betreiber eines Kaminofens, Kachelofens oder Heizkamins gilt: Bei der Feuerstätten-Schau 2013 muss das Jahr der Typprüfung ermittelt werden. Danach richtet sich, bis wann auch sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen müssen: 2017 enden die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984.

Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 geprüft wurden.

Grundsätzlich schreibt die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung im März 2010 bereits installiert waren, maximal 0,15 g Staub/m3 Luft und 4 g Koh­len­stoff­mo­noxid/m3 Luft emittiert werden dürfen.

 

Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht-gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärme­ver­sorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.

 

Online-Datenbank hilft weiter

OfenbesitzerFoto: Bundesverband des Schornstein­fe­ger­handwerks Viele Ofenbesitzer müssen dieses Jahr belegen, dass ihre Feuerstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dem Schornsteinfeger gegen­über den erforderlichen Nach­weis zu erbringen, ist nicht schwer. Hierfür hat der Industriever­band Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) ge­mein­sam mit den Herstellern eine Online-Datenbank auf­ge­baut, die auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de einsehbar ist (Klick auf „Service“ und „Datenbank“).

Dort lässt sich über eine Suchfunktion für jedes einzelne Modell ermitteln, ob es den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht. Ist das Modell aufgelistet, ist damit auch bereits der Nachweis erbracht – was auch das Bundesumweltministerium sowie die Umweltministerien der Länder dem HKI gegenüber bestätigt haben. Alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, den Nachweis beim Hersteller zu erhalten.

 

Durch Austausch Umwelt schützen

„Wenn ein Kaminofen schon 40 Jahre oder länger in Betrieb ist“, so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, „sollte ohnehin über einen Austausch nachgedacht werden. Denn die Verbrennungstechnik hat in der Zwischenzeit große Fortschritte erzielt: Nicht nur das Emis­sionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten – und somit ihr Brennstoffver­brauch – haben sich seitdem deutlich ver­bessert.

Wer also sein altes Heizgerät in den wohlver­dien­ten Ruhestand schickt, hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Er entlastet auch dauerhaft seine Haushaltskasse.“

Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete Feuerstätte aus dem Jahr 1975 ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 % zu reduzieren. Die neuen Geräte sind demnach deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger.

Deswegen setzt sich der HKI für mehr steuerliche Anreize und staatliche Förderprogramme ein, um den Austausch von Altgeräten zu beschleunigen. Denn mit der von der Politik einvernehmlich beschlossenen Energiewende rückt auch die CO2-Belastung erneut in den Vordergrund.

„Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der Energiegewinnung“, so Kienle. „Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie ökologisch vorteilhaft und stellt – dank seiner CO2-neutralen Verbrennung – einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar.“

Quelle: HKI

schließen

Jetzt Mitglied werden!

Für nur 35,00 EUR Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft erhalten Sie u.a.:

Zum Mitgliedsantrag