Energieverbrauch senken – Wohnkomfort steigern
Fördermittel helfen bei der energetischen Sanierung
Wohnen in der bayerischen Landeshauptstadt ist ein teures Gut. Immobilienbesitzer haben hier den Vorteil, nicht auf eine der kaum verfügbaren und teuren Mietwohnungen angewiesen zu sein, sind dafür aber – vor allem in Altbauten – mit hohen Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen konfrontiert. Fördermittel können hier für eine gewisse Entlastung sorgen. Die Frage, mit welchen Summen hierbei gerechnet werden darf und wie sich der Weg bis zur Auszahlung der Fördergelder gestaltet, wird im Folgenden anhand des Münchner Förderprogramms Energieeinsparung (FES) erläutert.
Fotos: Lenhardt (l.); Anna Reinert/Adobe Stock
Jedes Bauvorhaben beginnt mit der Zusammenstellung eines Katalogs: Was soll und was muss verändert werden? Bei Bestandsbauten müssen bei baulichen Änderungen, wie z.B. einem Austausch von Fenstern oder einem Dachgeschossausbau, in der Regel zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes insgesamt führen. Die Vorgaben hierzu kommen vor allem aus der zurzeit noch gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV).
Sie sollten deshalb auf jeden Fall einen Fachbetrieb zurate ziehen, denn ein Fachbetrieb berücksichtigt die Bestimmungen der EnEV in der Regel in seinem Angebot und macht Sie als Bauherrn darauf aufmerksam, welche Arbeiten insgesamt notwendig sind. Förderwürdig sind jedoch nur energiesparende Maßnahmen, die nicht ohnehin gefordert sind.
Aufgrund der im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Neuerungen zum Klimaschutz (Klimaschutzpaket 2030 und Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz – GEG, Näheres hierzu erfahren Sie in der Februarausgabe 2020) wird es Änderungen geben, die bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.
Für energetische Sanierungen bei bestehenden Wohngebäuden gibt es aktuell mehrere Fördermittelgeber: Das Münchner Förderprogramm Energieeinsparung stellt Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen und Neubauvorhaben für Immobilien innerhalb des Stadtgebietes zur Verfügung. Bei Inanspruchnahme dieses Programms ist die Einschaltung eines Energieberaters – anders als bei den bundesweiten Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – nicht verpflichtend, aber sinnvoll: Viele energetisch wirksame Sanierungen werden sowohl von der Stadt München als auch vom Freistaat Bayern (z.B. beim 10.000-Häuser-Programm) und vom Bund bezuschusst. Sie können mehrere Förderquellen gleichzeitig nutzen, vorausgesetzt, die Vorgaben aus den verschiedenen Programmen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel werden eingehalten.
Welche Maßnahmen fördert das FES?
Im Münchner Programm sind sowohl einzelne Maßnahmen jeweils an der Hüllfläche und an der Anlagentechnik als auch Maßnahmenpakete, die zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der gesamten Immobilie führen, förderwürdig (detaillierte Informationen erhalten Sie vom zuständigen Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München und beim Bauzentrum München, Adressen siehe Kasten auf Seite 24). Zusätzlich gibt es bereits Gelder für eine umfassende Sanierungsberatung, die es Eigentümern ermöglicht, die Entscheidung über Art und Umfang von energieeinsparenden Maßnahmen auf einer soliden Basis zu treffen.
Foto: Lenhardt
Die Zuschüsse zur Sanierungsberatung werden dabei auch ausgezahlt, wenn die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Denn fundierte neutrale Informationen zu notwendigen/sinnvollen Sanierungsmaßnahmen inklusive Angabe der zukünftigen Energieeinsparungen sind vor allem für den Entscheidungsprozess zugunsten von Modernisierungsmaßnahmen bei Wohnungseigentümergemeinschaften von großem Nutzen.
Werden die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen in Auftrag gegeben, ist die qualitätssichernde Baubegleitung ebenfalls ein Fördertatbestand, und seit April 2019 sind auch Photovoltaikanlagen in der Förderliste des Münchner Programms enthalten.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Bauherren von Neubauten. Zu ersteren gehören sowohl Ein- und Zweifamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser, wie z.B. Eigentumswohnanlagen.
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Mit Fördermitteln erfolgreich sanieren
Wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen planen, erfahren Sie am folgenden Beispiel:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit acht Parteien (Wohngebäude, BJ 1970, mit insgesamt 800 m² Wohnfläche) stellt Undichtigkeiten am Flachdach fest. Die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer sorgen für Streitpotenzial bei der Planung der Sanierung. Die Parteien einigen sich darauf, einen Architekten und Energieberater einzuschalten, der notwendige und mögliche Verbesserungsmaßnahmen in Form eines Sanierungsfahrplans zusammenstellen soll.
Bevor der Berater beauftragt wird, stellt der Hausverwalter (im Münchner Programm erfolgt die Antragstellung bei WEG durch die Hausverwaltung) den Förderantrag für die energetische Sanierungsberatung online unter foerderung.muenchen.de. Dort gibt er an, um welche Immobilie es sich handelt und welchen Fördertatbestand er dafür im Auftrag der Eigentümergemeinschaft in Anspruch nehmen möchte. In diesem Beispiel beantragt er die Fördertatbestände:
- Energetische Sanierungsberatung mit Höchstsatz 6000 Euro
- Bonusförderung Rechts- und Steuerberatung mit Höchstsatz 2000 Euro
- Bonusförderung Mediation mit Höchstsatz 2000 Euro
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt kurzfristig per E-Mail, worauf der Energieberater beauftragt wird. Bei der Bestandsaufnahme stellt er neben den Schäden am Flachdach auch einige blinde Fensterscheiben und Pfeifgeräusche an Heizkörpern fest. Sein Bericht soll für alle Eigentümer verständlich aufzeigen, welche Sanierungsmethoden für die aktuellen Problemstellen infrage kommen, mit welchen Kosten zu rechnen ist, um welches Maß sich der Energieverbrauch durch die Sanierung reduzieren wird, wie lange die Ausführung der Arbeiten dauert und welche Fördermittelgeber dafür Hilfen gewähren.
Für Fragen, die über technische Problemstellungen hinausgehen, kann in Absprache zwischen der WEG und dem Energieberater der Rat von Sonderfachleuten wie einem Rechts- und Steuerfachmann sowie einem Mediator eingeholt werden. Denn die Fördergelder wurden ja hierfür bereits genehmigt.
So bekommt die WEG vor der Beschlussfassung eine tragfähige Entscheidungsgrundlage, bei der auf die Wünsche einzelner Parteien eingegangen wird. Nach Vorlage der Honorarrechnungen des Energieberaters und der eingeschalteten Sonderfachleute reicht die Hausverwaltung den Beratungsbericht zusammen mit den Rechnungen und Qualifikationsnachweisen bei der zuständigen Stelle, dem Bauzentrum München (Adresse siehe Kasten) ein. Wenn alles in Ordnung ist, werden die Zuschüsse auf das im Antrag genannte Konto überwiesen.
Auf der Grundlage des Beratungsberichtes beschließen die Eigentümer in einer dafür anberaumten Versammlung die Ausführung von folgenden förderwürdigen Maßnahmen:
- Flachdachsanierung mit Förderung 15 Euro/m² Wohnfläche
- Erneuerung der Fenster in drei Wohnungen mit insg. 300 m² Wohnfläche, Einbau von Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Holzrahmen. Förderung: 36 Euro/m² Wohnfläche für die Fenster und 10 Euro/m² Wohnfläche als Bonus für das Rahmenmaterial Holz
- Ausführung des hydraulischen Abgleichs mit Förderung 2 Euro/m² Wohnfläche
- Qualitätssichernde Baubegleitung für sämtliche Maßnahmen mit Förderung in Höhe von 5 % der Summe der o.g. Zuschüsse
Der Hausverwalter stellt hierfür einen zweiten Förderantrag über 28.770 Euro bei der Stadt München unter Verweis auf den bereits gestellten Antrag zur Sanierungsberatung. Für die Beantragung von weiteren Geldern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) greift der dazu verpflichtend einzuschaltende Energieberater auf die Ergebnisse des Sanierungsfahrplanes zurück.
Die Fördergelder aus dem FES können in einem Zeitraum von zwei Jahren von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme abgerufen werden. Auf schriftlichen Antrag mit Begründung hin ist eine Verlängerung auf drei Jahre möglich. Die qualitätssichernde Baubegleitung, die ebenfalls in Auftrag gegeben wurde, sorgt dafür, dass sowohl die anerkannten Regeln der Technik eingehalten als auch die Konformität mit den jeweiligen Richtlinien der Fördermittelgeber im Auge behalten werden.
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Ansprechpartner für das FES
Kontaktadresse für Fragen zur Antragstellung, zu laufenden Anträgen und allgemeine Informationen zum Förderprogramm:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
SG Förderprogramm
Energieeinsparung
Tel. 089/233-477 54
E-Mail: fes.rgu@muenchen.de
Zuständig für die Beantragung der Fördermittel und Beratung zum FES:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
SG Bauzentrum München
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
Tel. für Terminvereinbarung: 089/546 36 60
E-Mail: bauzentrum.rgu@muenchen.de
muenchen.de/bauzentrum
Online-Portal für Antragstellung:
foerderung.muenchen.de
Weitere Informationen zu Fördermitteln ...
... allgemein
Bauzentrum München
Willy-Brandt-Allee 10
81829 München
Tel. für Terminvereinbarung: 089/546 36 60
muenchen.de/bauzentrum
Das Bauzentrum München bietet auch regelmäßig Infoabende zum Thema Fördermittel insgesamt an.
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Tel. 0800/809 802 400 (kostenfrei)
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
... des Freistaates Bayern
10.000-Häuser-Programm des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Tel. 089/122 22-15 (Bayern Direkt)
E-Mail: direkt@bayern.de
www.energiebonus.bayern
... des Bundes
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 06196/908-0
www.bafa.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel. 0800/539 90 02
(kostenfreie Servicenummer)
www.kfw.de
Gesa Lenhardt
Architektin, Referentin im Bauzentrum München