Blitze: fünfmal so heiß wie die Sonne
Blitzschutzsystem verhindert Schäden am und im Haus
In den Monaten Mai bis Oktober wurden in den letzten Jahren ca. 2 Millionen Blitzentladungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland registriert und gemessen. Die Blitzdichte ist regional sehr unterschiedlich, sodass im Norden mit ca. zwei Blitzeinschlägen pro Quadratkilometer jedes Jahr und im Süden unseres Landes mit bis zu fünf Blitzeinschlägen pro Quadratkilometer und Jahr gerechnet werden muss. Die Auswertung der messtechnisch seit über zehn Jahren erfassten Daten zeigt hier ein klares Nord-Süd-Gefälle auf.
Foto: Franz Haindl/PIXELIO
Individuelle Risiko-Analyse für Bauwerke möglich
Die Auswertung von Blitzentladungen und Blitzeinschlägen wurde für den VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) regional nach Landkreis- und Stadtgrenzen (analog zu den Autokennzeichen) durchgeführt, und die Zahlen wurden in eine Länder-Übersichtskarte eingetragen. Mit diesen Daten und mit den individuellen Daten eines Gebäudes (Lage, Bauart und Nutzung sowie den Umgebungsbedingungen usw.) kann anhand der Blitzschutznorm VDE 0185-305-2 eine individuelle Risikoanalyse für jedes Bauwerk durchgeführt werden.
Das Ergebnis dieser Risikoberechnung zeigt auf, ob die Installation einer Blitzschutzanlage wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist oder ob das Risiko eines Blitzeinschlages und die sich daraus ergebenden möglichen Folgen so gering sind, dass die Installation einer Blitzschutzanlage unwirtschaftlich ist und der Hausbesitzer auf Blitzschutzmaßnahmen verzichten kann.
Blitzschutzanlagen für bestimmte Gebäude Pflicht
Es gibt jedoch gesetzliche Vorgaben im Baurecht, nach denen die Errichtung einer Blitzschutzanlage für bestimmte Gebäude (gesetzlich) vorgeschrieben wird. Überall dort, wo nach Lage, Bauart und Nutzung Blitzeinschläge leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen können, müssen dauerwirksame Blitzschutzanlagen errichtet werden.
Hier sind z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Versammlungsstätten, Theater und Kaufhäuser zu nennen. Wohnhäuser unterliegen dieser gesetzlichen Forderung nach Blitzschutzanlagen erst, wenn sie unter die Hochhausrichtlinie fallen.
Für Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser gibt es keine gesetzlichen oder behördlichen Auflagen, eine Blitzschutzanlage zu installieren. Für diese Art von Wohngebäuden muss der Eigentümer selbst entscheiden, ob er sich gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen schützen will.
Schäden durch Blitzeinschlag
Mit welchen Auswirkungen muss ein Hausbesitzer rechnen, wenn sein Wohnhaus von einem Blitz getroffen wird? Nur jeder 100. Blitzeinschlag in ein Gebäude führt in der Regel zu einem Brand. Bei 99 % aller Blitzeinschläge in Häuser ohne Blitzschutzanlagen sind aber mechanische Schäden am Gebäude und an den Installationen sowie Schäden an den elektrischen und elektronischen Geräten die Folge.
Die meisten Blitzeinschläge erfolgen im Bereich des Dachstuhls. Hier sind oft die Kamine, Antennen sowie Abluftrohre ein beliebtes Ziel für die Blitze. Ist der Blitzstrom erst einmal im Dachbereich angekommen, sucht er sich den nächsten – nach Möglichkeit metallischen Weg – nach unten zum Erdreich.
Elektrische Leitungen leiten Blitzstrom weiter
Die Elektroleitung der Dachspeicherbeleuchtung ist hier oft ein beliebter Strompfad auf dem Weg zum Erdreich. Da die Querschnitte solcher elektrischer Kabel und Leitungen (meist 1,5 mm²) in der Regel der Blitzstrombelastung (mehrere 1000 bis maximal 200.000 Ampere) nicht standhalten, werden diese unfreiwilligen Blitzableiter im Gebäude thermisch und mechanisch überlastet und somit zerstört.
Diese Leitungen, die Schalter und Steckdosen der betroffenen Stromkreise werden durch den starken Blitzstrom oftmals explosionsartig aus dem Putz und aus der Wand gerissen. Die an den Steckdosen eines betroffenen Gebäudes angeschlossenen elektrischen und elektronischen Geräte werden in den meisten Fällen beschädigt oder sogar komplett zerstört.
Auch metallene Leitungen leiten Blitzstrom weiter
Wenn der Blitzstrom im Dachbereich eine metallene Wasser- oder Heizungsleitung oder ein Edelstahlrohr im Kamin vorfindet, werden auch über diese metallenen Installationen die Blitzströme durch das Haus bis in den Keller zur „Erdung“ geleitet. Hierbei besteht die Gefahr, dass eingebaute Dichtungen in den Wasserleitungen vom Blitzstrom zerstört werden und es dadurch zu einem Wasserschaden kommt.
Bei geschweißten oder verlöteten Verbindungen in metallischen Leitungen besteht dagegen keinerlei Gefahr, dass diese Stellen durch die großen Blitzströme undicht werden.
Gasleitungen nach Blitzeinschlag kontrollieren
Ein besonderes Augenmerk sollte man jedoch nach einem bekannt gewordenen Blitzeinschlag auf die Kontrolle von eventuell vorhandenen Gasleitungen und Gasgeräten im Haushalt legen. Wird eine Gasleitung von einem Blitzstrom als Ableitung missbraucht, so können die Dichtungen von Verschraubungen, Ventilen usw. beschädigt oder sogar zerstört werden. Eine Überprüfung durch einen Fachmann sollte hier auf jeden Fall erfolgen, um sicherzustellen, dass die Gasanlage auch weiterhin ordnungsgemäß abgedichtet ist.
Versicherungen gleichen finanzielle Schäden aus
Welche Möglichkeiten hat man als Hausbesitzer, um sich vor solchen Auswirkungen eines Blitzeinschlages zu schützen? Finanziell kann man sich bei einer guten Versicherung gegen derartige Blitzschäden versichern (siehe hierzu auch den Kasten „Versicherungen zu Sonderkonditionen“ mit Informationen zu Versicherungen, die der Eigenheimerverband Bayern seinen Mitgliedern zu Sonderkonditionen anbietet, rechts unten auf dieser Seite). Schlägt ein Blitz direkt und nachweisbar in ein Gebäude ein, so sind die dadurch entstehenden Schäden an fest installierten Geräten und der Installation des Hauses in der Regel durch die Gebäudebrandversicherung abgesichert.
Will man auch den finanziellen Schaden an den beschädigten oder zerstörten elektrischen und elektronischen Geräten von der Versicherung ersetzt bekommen, so muss man in der Regel die Hausratversicherung um die Schadensart „Blitz- und Überspannungsschäden“ erweitern. Bei einigen Versicherungen sind solche Schäden schon vertragsmäßig durch eine Hausratversicherung mit abgedeckt.
Die Hausratversicherung zahlt in der Regel auch bei Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nachbarschaft einschlägt und Schäden im eigenen Haus auftreten. Welche Schäden und in welcher Höhe diese Schäden ersetzt werden, sollte man mit seiner Gebäude- und Hausratversicherung jedoch im einzelnen abklären.
Blitzschutzanlagen verhindern Schäden
Will man jedoch den Schaden eines Blitzeinschlages und nicht nur die finanziellen Auswirkungen verhindern, so ist dieses durch die Installation einer Blitzschutzanlage möglich. Eine Blitzschutzanlage besteht aus vier Komponenten: den Fangeinrichtungen, den Ableitungen, einer Erdungsanlage und dem Blitzschutzpotenzialausgleich.
Die Fangeinrichtung fängt den Blitzstrom ein, die Ableitungen leiten den Blitzstrom auf dem kürzesten Weg zur Erdungsanlage. Die Erdungsanlage sorgt dann dafür, dass der Blitzstrom großflächig in das Erdreich abgeleitet wird.
Bei dem Blitzschutzpotenzialausgleich, der auch der „innere Blitzschutz“ genannt wird, handelt es sich um Schutzgeräte (Blitzstrom- und Überspannungsableiter), die in die elektrische Anlage (in der Regel in die Hauptverteilung) eingebaut werden und dort dafür sorgen, dass keine Überspannungen innerhalb der Verteilung und in der elektrischen Anlage auftreten können. Im Falle eines Blitzeinschlages oder bei auftretenden Überspannungen in der elektrischen Anlage verbinden diese Überspannungsableiter die elektrischen Leiter mit der angeschlossenen Erdungsanlage und dem Potenzialausgleich des Hauses.
Wichtig ist hierbei ebenfalls, dass alle metallenen Einbauten eines Wohnhauses (Gas-, Wasser-, Heizungsleitungen usw.) untereinander und mit der Potenzialausgleichsschiene, dem Schutzleiter der elektrischen Anlagen, der Erdungsanlage und den Blitzstrom-Überspannungsableitern verbunden sind.
Foto: Schüngel
Wenn die beschriebenen Maßnahmen fachtechnisch einwandfrei ausgeführt werden, können Blitzströme, egal ob durch einen Direkteinschlag verursachte oder durch in der Nachbarschaft über die Wasser-, Gas- oder Elektroleitung eingespeiste Blitzströme, in der eigenen Hausinstallation und am eigenen Gebäude keine Schäden mehr anrichten. Durch eine Blitzschutzanlage schützt man sich nicht nur vor möglichen finanziellen Auswirkungen eines Blitzschadens, man schont auch seine Nerven, und man kann das einzigartige Schauspiel jedes Gewitters beruhigt beobachten und genießen.
Die Kosten für ein Blitzschutzsystem liegen je nach Hausgröße für ein Einfamilienhaus bei 2000 bis 3500 Euro für den äußeren Blitzschutz. Für den inneren Blitzschutz (Blitzschutzpotenzialausgleich) kommen noch ca. 1000 bis 1500 Euro hinzu. Die meisten Blitzschutzfachfirmen sind gern bereit, dem Hausbesitzer ein kostenloses und individuelles Angebot für die Errichtung einer Blitzschutzanlage zu erstellen.
Vor der Auftragsvergabe sollte der Hausbesitzer jedoch einen aktuellen Fachkundenachweis von der Blitzschutzfachfirma anfordern. Solche Fachkundenachweise erhalten die Fachfirmen, wenn sie regelmäßig an firmenneutralen Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. vom VDE oder von der VdS Schadenverhütung GmbH, teilnehmen, und sie dadurch den aktuellen Stand der Normung und der Blitzschutztechnik kennen und anwenden können.
Reinhard Schüngel,
Berufsfeuerwehr München
Versicherungen zu SonderkonditionenDer Eigenheimerverband Bayern bietet seinen Mitgliedern nicht nur eine im Mitgliedsbeitrag enthaltene Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung an, sondern auch preisgünstige Zusatzversicherungen, wie z. B. eine Verbundene Wohngebäudeversicherung (Feuer-Leitungswasser-Sturm-Hagel-Elementar) und eine Hausratversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem direkt beim Eigenheimerverband Bayern unter Tel. 0 89/3 07 36 62.
Weitere Informationen zu BlitzschutzanlagenVerband Deutscher Blitzschutzfirmen (VDB) Tel. 02 21/12 28 69, www.vdb.blitzschutz.com |