Bäume schützen, aber richtig!

Das Für und Wider von Baumschutzverordnungen

In 81 deutschen Großstädten existieren Baumschutzverordnungen. In Bayern haben von 2056 Kommunen 94 eine Baumschutzverordnung erlassen, die älteste im Jahr 1974, die jüngste im Jahr 2017. In einer Baumschutzverordnung/-satzung ist festgelegt, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nur in bestimmten Fällen gefällt werden dürfen und nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde. Außerdem muss in der Regel eine Ersatzpflanzung erfolgen oder eine Abstandszahlung geleistet werden. Bei einer Befragung aller bayerischen Kommunen (mit und ohne Satzung) hielten sich positive und ablehnende Beurteilungen einer Baumschutzsatzung ziemlich die Waage.

Bäume als RuheoasenFoto: kevin/Adobe Stock

Der Hintergrund für die Erlassung einer solchen Verordnung ist vielfältig:

  1. Der Erhalt der Bäume als Habitat für z.B. Insekten und Vögel
  2. Der Erhalt der Bäume als CO2-Speicher, Sauerstofflieferant und Verbesserer des Kleinklimas in ihrer Umgebung durch die Freisetzung von kühlendem Wasserdampf
  3. Der Erhalt ortsbildprägender Bäume
  4. Ein Bewusstsein für die Bedeutung von Bäumen in der Bevölkerung schaffen

 

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Alle diese Ziele gehen generell konform mit dem Umweltverständnis des Eigenheimerverbandes Bayern, das der Verband in seiner Satzung festgeschrieben hat! Jedoch bergen solche Verordnungen auch gewisse Risiken:

  1. Ungerechtigkeiten, da z.B. Bäume im öffentlichen Raum sowie Bäume in Kleingartenanlagen oft ausgenommen sind
  2. Durch Personalmangel in den Verwaltungen werden Kontrollen erschwert, was dazu führt, dass es in manchen Fällen zu grundlosen Anschuldigungen z.B. unter Nachbarn kommt, was für ein harmonisches Miteinander in Kommunen nicht sehr förderlich ist!
  3. Große Bauträger preisen in ihren Projekten Abstands- oder Strafzahlungen oft mit ein, für Eigenheimbesitzer sind diese Zahlungen oft unerschwinglich.
  4. Manche Bäume werden bereits vor Erreichen des in der entspre­chenden Satzung festgelegten Stammumfangs gefällt, um spä­teren Ärger zu vermeiden.
  5. In den Listen der für die Nachpflanzung geeigneten/vorgeschla­genen Arten wird oft der Klimawandel nicht ausreichend be­rücksichtigt: So passen manche früher bewährten Arten wegen geänderter Witterungsbedingungen nicht mehr oder werden von neuen invasiven Schädlingen, wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer befallen.

Viele der oben genannten Ziele (Erhalt und Neupflanzung möglichst vieler Bäume) lassen sich mit anderen Mitteln wesentlich leichter und ohne bürokratische Verordnungen oder riesigen Per­sonalaufwand erreichen! Manche Kommunen verteilen z.B. bei der Geburt eines Kindes einen Gutschein für den Kauf und die Pflanzung eines Baumes.

BaumpatenschaftFoto: fotohansel/Adobe Stock

Für Bürger ohne eigenen Garten könnte die Möglichkeit geschaffen werden, diesen Gutschein für die Pflanzung eines Baumes im öffentlichen Raum einzusetzen. Diese Bäume würden so über Ge­nerationen in den Familien verankert, geschätzt und im günstigsten Fall auch durch ihre Paten gepflegt! In einer sächsischen Kommune gibt es inzwischen sogar schon lange Wartelisten für die Pflanzung derartiger „Geburtsbäume“!

Bäume pflanzenFoto: Artem/Adobe Stock

Bei einer Novellierung bestehender Verordnungen oder auch einer Neuinstallation einer Baumschutzverordnung ist Bürgerbeteiligung (Anhörung von Verbänden, Interessenvertretungen und betroffenen Bürgern) essenziell, damit betroffene Bürger in­formiert und eingebunden werden. Klar sind derartige (demokra­tische) Verfahren aufwendiger für die Verwaltung, jedoch würde eine solchermaßen entwickelte Verordnung auch auf breitere Akzeptanz der Bürger stoßen!


Markus Eppenich
Vizepräsident des Eigenheimerverbandes Bayern

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