Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
Grundstückbesitzer müssen für alle Schäden aufkommen, die auf ihrem Grundstück oder dem dazugehörenden Straßen- und Wegeanteil entstehen. Schadhafte Treppengeländer und -stufen, Verstöße gegen die Unterhaltungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, ungenügende Beleuchtung, mangelhafte Sicherung gegen herabfallende Gebäudeteile - das sind häufige Schadensursachen, die den Hausbesitzer treffen oder sogar um seinen Besitz bringen können! Solche Schadensersatzansprüche sind durch die in der Mitgliedschaft enthaltene Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung des Eigenheimerverbandes Bayern abgesichert.
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