Der Landesvorstand

Die Landesvorstandsmitglieder werden in der Regel für eine Dauer von vier Jahren gewählt oder berufen. Der Landesvorstand verteilt sich auf die sechs bayerischen Bereiche wie folgt:

München-Stadt: 4 Mitglieder,

München-Land/Schwaben: 4 Mitglieder,

Oberbayern: 4 Mitglieder,

Niederbayern: 2 Mitglieder,

Oberpfalz/Oberfranken/Mittelfranken: 3 Mitglieder,

Unterfranken: 4 Mitglieder,

Berufene Mitglieder: 6 Mitglieder.

 

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