Schutz von Bauherren vor ausufernden Kosten bei archäologischen Grabungen – 03.02.2023

Unterschriftenaktion des Archäologischen Verein Erding e.V

UnterschriftenaktionFoto: mrks_v/Adobe Stock
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BDSchG) soll geändert werden. Im Rahmen dieser Änderungen ist geplant, dass die Kosten für die bauvorgreifenden archäologischen Ausgrabungen im Rahmen der Zumutbarkeit von den Bauherren zu tragen ist. Diese Änderung ist aus Sicht des Archäologischen Vereins Erding für Bauherren eine Kostenfalle. Ohne eine genaue Regelung zur "Zumutbarkeit" ist hier eine willkürliche Festsetzung zu befürchten, die im Einzelfall Bauvorhaben nicht nur erschwert, sondern in Gänze unwirtschaftlich macht. Außerdem sollten die Kosten der Grabungen, von denen die Allgemeinheit durch Wissensgewinn profitiert auch staatlich unterstützt, wenn nicht sogar in Gänze getragen werden.

Weitere Details und Erläuterungen finden Sie im untenstehenden PDF, dass Sie auch für Ihre Unterschriften zur Unterstützung nutzen können.

Bitte beeilen Sie sich: Stichtag ist schon der 7. Februar 2023!

AVE_Unterschriftenaktion_Denkmalschutzgesetz

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