Gebäudeenergiegesetz verabschiedet – 11.09.2023
Foto: Ingo Bartussek/Adobe Stock
Gut fürs Klima, schlecht fürs Portemonnaie: Nach monatelangen, unsäglichen Diskussionen voller Verunsicherung hat der Bundestag heute die viel kritisierte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Demnach gilt die Pflicht zur Nutzung eines Anteils von min. 65 % regenerativer Energie erst nur in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohner bzw. ab dem 30. Juni 2028 für Kommunen mit weniger Einwohnern.
Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
Bei einem Heizungstausch können Eigentümer nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (also auch Holz), Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist ein rechtsverbindlicher Investitions- und Transformationsplan für eine Wasserstoffinfrastruktur vor Ort.
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Für den Umstieg auf Erneuerbare Energien können Eigenheimer eine Grundförderung von 30% der Kosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30 % Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus). Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis 2028 vorgesehen, der sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Zusätzlich ist neu ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt.
Der Eigenheimerverband hat mit seinem Widerstand dazu beigetragen, dass die jetzt verabschiedete Fassung in vielen Punkten abgeschwächt wurde. Trotzdem: den Einbau einer Wärmepumpe werden sich viele Menschen so schlichtweg nicht leisten können. „Der Eigenheimerverband hat sich mit seiner ganzen Kraft gegen das Gesetz gestellt. Die jetzt verabschiedete Fassung geht aber immer noch an der Realität vorbei. Wir hätten uns eine Neufassung gewünscht, die nicht dazu führt, dass Menschen eventuell ihr Eigenheim verkaufen müssen, da sie nicht genügend Geld haben, um die technischen Auflagen zur Heizungssanierung zu erfüllen. Die Förderung muss deswegen weiter erhöht werden! Gänzlich ungeklärt ist auch, woher die Fachkräfte für den Einbau der ganzen Wärmepumpen kommen sollen und wie die Verfügbarkeit der Anlagen verbessert werden soll, angesichts von Wartezeiten von ein bis zwei Jahren. Sich für einen kurzen Übergang eine Gasheizung einzubauen, wenn die eigene Heizung defekt ist und keine Wärmepumpe verfügbar ist, führt den Sinn des Gesetzes dann völlig ad absurdum. Klimaschutz ist sehr wichtig, er darf die Menschen aber nicht vor Herausforderungen stellen, die diese einfach nicht bewältigen können.“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes.
Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, eine Zustimmung gilt allerdings als Formsache. Ab 1. Januar 2024 soll die Novelle dann in Kraft treten.