Einigung bei GEG-Novelle – 01.07.2023
Foto: gourmecana/Adobe Stock
Nach dem massiven politischen Widerstand hat sich die Ampel-Koalition auf eine stark geänderte Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Demnach gilt für Eigenheimer, die außerhalb von Neubaugebieten wohnen oder neu bauen, die Pflicht zur Nutzung eines Anteils von min. 65 % regenerativer Energie solange nicht, bis ein kommunaler Wärmeplan in Kraft vorliegt. Nach einer Heizungshavarie kann so auch wieder eine günstigere Gasheizung eingebaut werden, wobei Hausbesitzer darüber informiert werden sollen, dass sich dies zumindest langfristig nicht lohne. Der Einbau von Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets betrieben werden, soll „ausnahmslos“ erlaubt bleiben.
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„Der Eigenheimerverband hat sich mit seiner ganzen Kraft gegen einen Gesetzentwurf gestellt, der von Anfang an die technischen und sozialen Realitäten in unserem Land verkannt hat. Für alle, die mit uns gegen die ursprünglich geplante Novelle des GEG gekämpft haben, ist der Kompromiss ein Erfolg! Klimaschutz ist wichtig und wird uns alle etwas abverlangen, aber er darf nicht dazu führen, dass Menschen bestraft werden, wenn sie sich keine Wärmepumpe für 30.000 Euro leisten können. Gleiches gilt für den geplanten Sanierungszwang von Eigenheimen. Auch dagegen werden wir konstruktiven Widerstand leisten! Helfen Sie uns dabei und werden Sie Mitglied im Eigenheimerverband Bayern“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes.