Das ändert sich für Eigenheimer zum Jahreswechsel - 27.12.2021

jahreswechselFoto: tonktiti/Adobe Stock

Steigende Energiepreise oder höhere Schornsteine. Mit dem neuen Jahr kommt einiges auf Immobilienbesitzer zu. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.    

CO2-Preise steigen
Ab 1. Januar 2022 steigt der CO2-Preis. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt dann nach Berechnungen der Verbraucherzentrale um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.

Ökostrom-Umlage sinkt
Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Mit einer Senkung des Strompreises ist aber nicht zu rechnen.

Neue Heizkostenverordnung
Anfang Dezember ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Nach ihr müssen in Mehrfamilienhäusern neu installierte Heizkostenzähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Außerdem sollen die Energieversorger den Verbrauchern monatlich einen Vergleich zu ihrem bisherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch aller Nutzer schicken.

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Neue Regel für Schornsteine
Neu errichtete Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine müssen künftig einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Das heißt, bei Satteldächern etwa müssen die Schornsteine „firstnah“ angeordnet sein und den First um 40 cm überragen. Firstferne Errichtungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Damit die Abgase ausreichend verdünnt werden, muss der Schornstein so gestaltet sein, dass er Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen überragt. Bestehende Feuerungsanlagen oder der Ersatz bestehender Einzelraumfeuerungsanlagen, etwa Kaminöfen, unterliegen nicht den neuen Anforderungen.

Briefporto steigt
Die Deutsche Post erhöht zum 1. Januar 2022 das Porto. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

Kündigungen von Verträgen einfacher
Die Pflicht einen Vertrag, drei Monate vor Ablauf zu kündigen., damit er sich nicht automatisch um ein Jahr verlängert, ist ab dem 1. März 2022 nicht mehr zulässig. Laufzeitverträge dürfen dann nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wer die Frist verpasst, kann mit einer Frist von einem Monat kündigen.

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Führerschein tauschen
Die Geburtsjahrgänge 1953 und 1958 müssen sich bis 19. Januar 2022 um den Umtausch ihres alten Papier-Führerscheins kümmern. Die Jahrgänge von 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 aktiv werden, um den neuen Führerschein zu bekommen

Nur noch digitale Rezepte
Ab 1. Januar 2022 sollen Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente nur mit einem E-Rezept vom Arzt ausgegeben werden. Bis Ende Juni gibt es eine Übergangsfrist.

Digitale Zugfahrscheine beim Schaffner
Ab 1. Januar 2022 gibt es kein Ticket mehr nach dem Einsteigen in den Zug bei Schaffner oder Schaffnerin zu kaufen Bis zehn Minuten nach Abfahrt kann man dann nur noch digitale Fahrkarten über die DB-App oder die Bahn-Website buchen.

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