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der Eigenheimer- und Siedlervereinigung Töging a. Inn
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Jahreshauptversammlung 2024 mit Neuwahlen
Am Freitag, 12. April 2024, findet im Saal des Gasthauses Müllerbräu die Jahreshauptversammlung der Siedlervereinigung Töging a. Inn Stadt
Beginn: 19 Uhr
Hierzu laden wir alle Mitglieder dse Vereins recht herzlich ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand Christian Snoppek
2. Totengedenken
3. Grußworte der Ehrengäste
4. Tätigkeitsbericht des Vorstands
5. Kassenbericht
6. Sterbekassenbericht
7. Revisionsberichte
8. Aussprache über die Revisionsberichte
9. Entlastung der Vorstandschaft
10. Wünsche und Anregungen
11. Neuwahlen
12. Ehrungen langjähriger Mitglieder
Auf zahlreichen Besuch freut sich die Vorstandschaft
Versicherungsschutz
Im Rahmen der indirekten Mitgliedschaft beim Eigenheimerverband Bayern e.V. bestehen automatisch - ohne zusätzlichen Beitrag - folgende Versicherungen:
Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung (für ein Wohngebäude mit bis zu 3 vermieteten zuzügl. einer selbstgenutzen Wohnung oder für eine Eigentumswohnung)
Mit dem Haus- und Grundbesitz verbunden ist zwangsläufig ein nicht unerhebliches Risiko aus Haftpflichtansprüchen. Schadhafte Treppengeländer und -stufen, Verstöße gegen die Unterhaltungs-, Reinigung-, Räum- und Streupflicht, ungenügende Beleuchtung, mangelhafte Sicherung gegen herabfallende Gebäudeteile, das sind die häufigsten Schadensursachen, die den Hausbesitzer belasten oder sogar um seinen Besitz bringen können. Den nach dem Gesetz (§ 823 BGB) hat jeder für den Schaden einzustehen, den er schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat.
Solche Schadenersatzansprüche werden durch die mit der Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern verbundene Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abgesichert.
Bauherrnhaftpflichtversicherung
Der Bauherr ist grundsätzlich verpflichtet, die von der Baustelle ausgehenden Gefahren für Dritte abzuwenden und für die nötigen Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen zu sorgen. Die Bauherrnhaftpflichtversicherung bietet dem Bauherrn Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen Verstößes gegen diese allgemeine Verkehrssicherungspflicht von einem Dritten für einen hierdurch entstandenen Pesonen- oder Sachschaden in Haftung genommen wird.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern besteht eine Haftpflichtversicherung automatisch ohne zusätzlichen Beitrag.
Außerdem können günstige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, z.B.
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Privathaftpflichtversicherung
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Wohngebäudeversicherung
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Heizöltankversicherung
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Rechtsschutzversichrung
Versicherungsschutz für Photovoltaikanlage
Die im Rahmen der Mitgliedschaft beim Eigenheimerverband Bayern automatisch bestehende Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung schützt Sie als Eigentümer oder Betreiber einer Photovoltaikanlage vor Schadenersatzansprüche Dritter, deren Ursache in der Unterhaltung oder dem Betrieb der Anlage liegt. So sind zum Beispiel gegen Haftpflichtansprüche versichert, die gegen Sie geltend gemacht werden, weil sich ein Teil der Anlage mangels ordnungsgemäßer Befestigung auf dem Dach gelöst hat und dadurch eine Person verletzt oder ein neben dem Haus parkendes Fahrzeug beschädigt wurde.
Automatisch mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Einspeisung von elektrischer Energie in das öffentliche Stromnetz und die sich daraus ergebenden Versorgungsstörungen (sog. Betreiberhaftpflicht).
Quelle: Zeitschrift Siedlung und Eigenheim - Februar 2013, Seite 68 -
Auch die Anlage selbst ist einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Sturm, Hagel Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, Überspannung, Vandalismus oder Diebstahl sind die häufigsten Schadensursachen, die zu einer Beschädigung oder dem Verlust der Photovoltaikanlage führen.
Vor diesem Risiko kann man sich nur durch den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung schützen. So bietet zum Beispiel der Versicherungspartner des Eigenheimerverbandes Bayern, die Versicherungskammer Bayern, einen entsprechenden Versicherungsschutz im Rahmen einer Elektronikversicherung an.