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der Eigenheimer- und Siedlervereinigung Töging a. Inn
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Jahreshauptversammlung 2024 mit Neuwahlen
Am Freitag, 12. April 2024, findet im Saal des Gasthauses Müllerbräu die Jahreshauptversammlung der Siedlervereinigung Töging a. Inn Stadt
Beginn: 19 Uhr
Hierzu laden wir alle Mitglieder dse Vereins recht herzlich ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand Christian Snoppek
2. Totengedenken
3. Grußworte der Ehrengäste
4. Tätigkeitsbericht des Vorstands
5. Kassenbericht
6. Sterbekassenbericht
7. Revisionsberichte
8. Aussprache über die Revisionsberichte
9. Entlastung der Vorstandschaft
10. Wünsche und Anregungen
11. Neuwahlen
12. Ehrungen langjähriger Mitglieder
Auf zahlreichen Besuch freut sich die Vorstandschaft
Das neue Schornsteinfegerhandwerkergesetz
Ab 2013 kann der Schornsteinfeger frei gewählt werden.
Durch die neue Freiheit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen zu können, werden Hausbesitzer künftig noch stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten selbst veranlassen und dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass die in dem Feuerstättenbescheid aufgelisteten Arbeiten fristgerecht durchgeführt wurden.
Die Wahlfreiheit ist aus marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten sicherlich begrüßenswert, sie verlangt vom Hausbesitzer aber auch deutlich mehr Verantwortung.
Einzelheiten zu diesem Thema können Sie dem Bericht in der Mitgliederzeitschrift Siedlung und Eigenheim - Ausgabe November 2012, Seite 370 - entnehmen (Autor: Rainer Schmitt, Jurist des Eigenheimerverbandes Bayern e.V.).
JW_11/2012
Inbetriebnahme von Feuerstätten
Seit dem 01. Januar 2008 dürfen neu errichtete oder wesentlich geänderte Feuerstätten und Abgasanlagen, unabhängig von der Bauart oder dem zu verfeuernden Brennstoff, erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Anlage geprüft hat (Bayerische Bauordnung Art. 78).
Das bedeutet für Sie als Eigenheimbesitzer, dass Sie alle Änderungen an Feuerungsanlagen dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister vor Inbetriebnahme mitteilen müssen. Es empfiehlt sich, schon in der Planungsphase den Bezirksskaminkehrermeister einzubinden.
JW_11/2012
Energieberatung
Eine Energieberatung wird in Zeiten von stetig steigenden Rohstoff- und Strompreisen sowie im Hinblick auf die Reduzierung des CO2-Ausstosses immer wichtiger. Sei es im Neubau- oder Altbaubereich, bei Mietern und Vermietern, bei Sanierungsvorhaben oder bei der eigenen Erzeugung von Strom durch z.B. eine Photovoltaikanlage.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energieeinsparung. Sie bietet eine schnelle Orientierung und Hilfestellung unter anderem zu folgenden Themen:
- Energiesparen im Haushalt
- Ursachen hoher Strom- und Heizkosten
- Einsatz regenerativer Energien
- Heizungs- und Regelungstechnuik
- Wärmedämmung
- Fördermittel
In Töging steht Ihnen Herr Sebastian Straßer, Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern e.V. gerne zur Verfügung. Sie erreichen Herrn Straßer unter der Telefonnummer (0 86 31) 90 04-46. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten!
JW_09/2012
Wichtig für alle Vermieter
Der Eigenheimerverband Bayern e.V. ist Mitglied bei der Auskunftei Creditreform. Dies ermöglicht unseren Mitgliedern, die eine Wohnung vermieten wollen, gegen Zahlung von 30,- €, die Bonität von Mietinteressenten überprüfen zu lassen. Die Abwicklung erfolgt über die Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes Bayern e.V.
Informationen zu KfW-Fördermittel
Auskünfte bezüglich KfW-Fördermittel erhalten Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter der Telefonnummer 0 800/5 39-90 02 (kostenfrei)