letzte Aktualisierung: 21.01.2025
 

Terminhinweis

29. Januar 2025
Dämmerschoppen
18:00 Uhr | Ratsstuben Geretsried

 



 

 

Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz
Ab 2013 kann der Schornsteinfeger frei gewählt werden
Bereits im Jahre 2008 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft getreten. Danach können Hauseigentümer nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 1. Januar 2013 den Schornsteinfeger frei wählen. Mit diesem Gesetz werden die Hauseigentümer aber auch deutlich stärker in die Verantwortung genommen.


http://www.eigenheimerverband.de/aktuelles/news/schornsteinfegerhandwerksgesetz/

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