letzte Aktualisierung: 23.05.2024
 

Terminhinweis

16. Oktober 2024, 14:30 Uhr
Kaffee und Kuchen
Servus Gelting

 



 

 

Das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz
Ab 2013 kann der Schornsteinfeger frei gewählt werden
Bereits im Jahre 2008 ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft getreten. Danach können Hauseigentümer nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 1. Januar 2013 den Schornsteinfeger frei wählen. Mit diesem Gesetz werden die Hauseigentümer aber auch deutlich stärker in die Verantwortung genommen.


http://www.eigenheimerverband.de/aktuelles/news/schornsteinfegerhandwerksgesetz/

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