letzte Aktualisierung: 23.05.2024
Terminhinweis
16. Oktober 2024, 14:30 Uhr Kaffee und Kuchen Servus Gelting |
Der Asiatische Lauholzbockkäfer
- Es handelt sich um einen aus Asien über Verpackungsmaterial eingeschleppten Baumschädling
- Im Jahre 2004 das erste mal bei uns aufgetreten
- Es handelt sich um einen Neozoon, ein nicht heimischer eingeschleppter Schädling
- In China sind ihm bereits ganze Wälder zum Opfer gefallen
- Von den heimischen Baumarten sind fast alle Laubholzarten gefährdet
- Bei starkem Befall stirbt der Baum in wenigen Jahren ab
- Er gilt als einer der gefährlichsten Baumschädlinge weltweit
- International als Quarantäneschädling eingestuft
- nur 6 – 8 Wochen ist er als Käfer zur Eiablage sichtbar, dann für 2 Jahre als Larve im Baum
Warum ist er so gefährlich?
- Es gibt so gut wie kein Mittel gegen den Schädling
- Bei einem Befall hilft nur noch das Abholzen
- Der Fund ist dem Landesamt für Landwirtschaft (LfL) zu melden (EU-Meldepflicht)
Fällzone
- Im Umfang von 100 Metern um die bisherigen Fundorte werden alle Laubbäume gefällt
- sollte weitere befallene Bäume gefunden werden, erweitert sich die Fällzone
Quarantänezone
- Im Umkreis von 2.000 – 2.500 Metern wird eine Quarantänezone eingerichtet
- Ein Monitoring in der Befallszone wird durchgeführt (regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen)
- Den Kontrolleuren ist Zugang zu den Bäumen zu gewähren
- Verpflichtung zur Selbstkontrolle
- Sämtliche gefällten Laubbäume müssen entsprechend der Anweisungen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes entsorgt werden (eigens eingerichtete Sammelstellen)
- Es ist verboten, aus der Quarantänezone Laubbäume oder Baum- oder Strauchschnitt heraus zu transportieren (Es drohen bis zu 50 tsd € Strafe)
- Quarantänestatus besteht für mindestens 4 Jahre
- (4 Jahre Befallsfreiheit)
Wie erkenne ich einen Befall?
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Kreisrundes, scharfkantiges Ausbohrloch mit einem Durchmesser von etwa 1 cm
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Bohrspäne, nicht Bohrmehl, in Astgabeln oder am Boden unter Einbohrlöchern
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Rindenverletzungen mit Saftfluss
Grundsätzlich müssen die Grundstückseigentümer die bei der Beseitigung anfallenden Kosten selbst tragen