Beim Heizen auf klimafreundliche Technik umsteigen

Hauseigentümer, deren Heizungen in die Jahre gekommen sind, sollten sich frühzeitig mit dem Thema Heizungstausch beschäftigen. Wenn im Winter die Anlage plötzlich ausfällt und man schnellstens Ersatz benötigt, wird es unangenehm.
Gerade Besitzer von Ölheizungen müssen sich Gedanken über Alternativen machen. Der Gesetzgeber verstärkt den Druck, von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger umzusteigen. So sieht der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG, Näheres hierzu siehe unten stehenden Kasten) vor, dass ab 2026 Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden dürfen. (Es sind aber auch Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, so soll der Einsatz von Ölheizungen dort weiterhin erlaubt sein, wo es keinen Erdgasanschluss gibt und sich z.B. Wärmepumpen nicht wirtschaftlich betreiben lassen.)

  • Update - Informationen zu Fördermöglichkeiten

    Aktuelle Regelungen zu Fördermitteln beachten

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    bitte beachten Sie, dass sich kurz nach Redaktionsschluss die Regelungen zur Höhe der Fördermittel und zu den Förderbedingungen geändert haben und sich auch im Laufe des Jahres noch weitere Änderungen ergeben können. Einige Angaben im Text sind daher leider zurzeit schon nicht mehr gültig.

    Die aktuellen Förderbedingungen des BAFA können Sie dieser Grafik entnehmen. Erkundigen Sie sich ansonsten nach den tagesaktuell gültigen Regelungen bei den hier aufgeführten Ansprechpartnern.

    Red.

Zudem erlischt die Betriebserlaubnis für bestimmte Ölkessel, die vor dem 01.01.1991 eingebaut worden sind. Um Immobilienbesitzer bei der Heizungsmodernisierung zu unterstützen, wurde im Klimapaket beschlossen, den Umstieg von einer Ölheizung auf ein klimafreundlicheres Heizsystem künftig mit 40 % der Investitionskosten zu fördern. Schon jetzt gibt es attraktive Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Außerdem ist die Einführung eines Steuerbonus bei energetischen Sanierungsmaßnahmen als Alternative zu den bestehenden Förderprogrammen geplant. Die Aufwendungen sollen für zehn Jahre durch einen prozentualen Abzug von 20 % bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Steuerschuld abgesetzt werden können. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt auch die Heizungserneuerung.
Welches neue Heizungssystem am besten passt, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidungshilfen bietet eine Energieberatung, beispielsweise von der Verbraucherzentrale, mit Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium. Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?

Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Entwurf für das Gebäudenergiegesetz (GEG) beschlossen. Es muss nun vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden, bevor es in Kraft treten kann.
Im GEG werden das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.
„Das neue Gebäudeenergiegesetz setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Das aktuelle, bereits sehr anspruchsvolle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht weiter verschärft.“, so das BMWi in seiner Presseerklärung zum GEG. Die Presseerklärung und den Link zum Gesetzentwurf finden Sie im Internet unter http://bit.ly/bmwi-geg

 

Heizen mit Holzpellets

Foto: eza!/Hermann Rupp Eine Alternative zu fossilen Brennstoffen sind Holzpellets – sie sind nachwachsend und verbrennen weitgehend CO₂-neutral.
 

Der Einbau einer Holzpelletheizung ist bei fast allen Gebäuden möglich, erfordert aber einen Lagerraum für den Brennstoff aus heimischen Wäldern. Der ist beim Ersatz einer Ölheizung im Keller meist vorhanden, denn das Pelletlager benötigt nicht mehr Platz als der alte Öltank.
Eine Pelletheizung bietet sich insbesondere für Gebäude an, in denen langfristig mit einem relativ hohen Energieverbrauch zu rechnen ist, z.B. bei einem denkmalgeschützten Haus oder wenn der Besitzer in absehbarer Zeit keine energetische Sanierung der Gebäudehülle durchführen will. Mit Holzpellets kommt immerhin ein nachwachsender und weitgehend CO₂-neutraler Brennstoff zum Einsatz.
Im laufenden Betrieb sind Pelletkessel nicht sonderlich wartungsintensiv. Einmal im Jahr sollte ein Fachmann den Service inklusive einer Ofenreinigung durchführen. Zudem muss man als Hausbesitzer je nach Brennstoffdurchsatz die Ascheschublade regelmäßig leeren.
Sinnvoll ist es, einen Pelletkessel mit einem Pufferspeicher einzubauen und ihn mit einer thermischen Solaranlage zu koppeln. Letztere sorgt von April bis Oktober anstelle des vergleichsweise unwirtschaftlichen Sommerbetriebs der Pelletheizung für die Warmwassererzeugung und die in diesen Monaten noch benötigte Heizung.

Foto: Detailfoto/Adobe Stock Sinnvoll ist es, eine Pelletanlage mit einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung
zu kombinieren.

Eine andere Variante ist die Kombination eines Pelletkessels mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, deren Betrieb mit Solarstrom von der hauseigenen Photovoltaikanlage unterstützt wird.
Für den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkessels gegen einen Pelletheizkessel mit Pufferspeicher müssen Sie in einem Einfamilienhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche Kosten in Höhe von 15.000 bis 25.000 Euro einplanen. Dabei kann derzeit mit einer staatlichen Förderung von 4800 Euro gerechnet werden.
Kommt eine Solarthermieanlage hinzu, erhöhen sich die Kosten um rund 5000 bis 10.000 Euro. Dafür gibt es aber weitere 2500 Euro Förderung – insgesamt also 7300 Euro an staatlichen Zuschüssen.
Für Hauseigentümer mit eigenem Wald bieten sich auch Scheitholzkessel als Zentralheizung mit etwas höherem Bedienungsaufwand an. Größere (landwirtschaftliche) Gebäude können alternativ auch mit einer Hackschnitzelheizung beheizt werden.

Heizen mit einer Wärmepumpe

Passen die Voraussetzungen, kann eine Wärmepumpe eine sinnvolle Variante sein. Eine Wärmepumpe funktioniert nach demselben Prinzip wie ein Kühlschrank – nur umgekehrt. Während der Kühlschrank den Lebensmitteln und der Luft im Inneren Wärme entzieht und diese an die Umgebung abgibt, nutzt die Wärmepumpe die Umgebungswärme zum Heizen.
Die Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger der Temperaturunterschied zwischen der Wärmequelle – Grundwasser, Erdreich oder Luft – und der benötigten Temperatur für die Heizung ist. Daher sorgen die kompakten Geräte in einem gut gedämmten Haus mit einem Heizsystem, das mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt, kostensparend und nahezu wartungsfrei für warme Räume. Flächenheizungen wie Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen sind wie geschaffen dafür.
Aber auch in Häusern mit Heizkörpern, die für eine behagliche Raumtemperatur deutlich höhere Vorlauftemperaturen benötigen, kann der Einbau einer Wärmepumpe eine Lösung sein – dann nämlich, wenn die Gebäudehülle gedämmt ist und/oder ein großer Kachelofen die Hauptheizarbeit im Haus leistet und die Heizkörper nur eine unterstützende Funktion haben.
Produziert eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Solarstrom, bietet es sich an, diesen gerade im Sommer und in der Übergangszeit für den Betrieb der Wärmepumpe, vor allem bei der Warmwasserbereitung, zu nutzen. Denn der Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms spart mehr Geld ein, als eine Einspeisung in das öffentliche Netz bringen würde.
Für den Betrieb einer Wärmepumpe kommen drei Wärmequellen infrage: Das Erdreich wegen seiner ganzjährig konstanten und nicht zu niedrigen Temperatur, das Grundwasser, falls genügend davon vorhanden ist, und die Luft. Letztere lässt sich als Wärmequelle leicht erschließen, ist aber dann am kältesten, wenn der Wärmebedarf am höchsten ist, nämlich im Winter. Die Luftwärmepumpe eignet sich nur für Häuser mit einer sehr gut wärmegedämmten Gebäudehülle.
Die Preise für die verschiedenen Systeme bewegen sich zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Wird in einem Einfamilienhaus eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, gibt es je nach Art der Wärmepumpe bis zu 6500 Euro an Zuschüssen.

Heizen mit der Brennstoffzelle

Eine weitere Lösung, die aber selten zum Einsatz kommt, ist die Brennstoffzellenheizung. Sie produziert gleichzeitig Wärme und Strom und beeindruckt als effizienter Energieerzeuger. Der Haken: Brennstoffzellen werden in der Regel mit Erdgas, einem fossilen Energieträger, betrieben. Da Erdgas in der Klimabilanz auch nicht besser als Heizöl abschneidet, sehen Kritiker darin keine zukunftsweisende Lösung.
Dazu kommt das enge Einsatzspektrum für den wirtschaftlichen Betrieb einer Brennstoffzelle, denn die Kosten sind mit 20.000 bis 30.000 Euro relativ hoch. Allerdings gibt es vom Staat üppige Zuschüsse von 7050 Euro für die kleinsten Anlagen – für größere Modelle gibt es noch deutlich mehr.

Heizen mit Gas und Öl

Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung werden die Zeiten des relativ preiswerten Heizöls und -gases der Vergangenheit angehören. Eben deshalb, aber auch aus Klimaschutzgründen ist der Einbau eines neuen Brennwertkessels auf Gas- oder Ölbasis keine nachhaltige Lösung. Zwar lässt sich mit der Brennwerttechnik gegenüber einem alten Niedertemperaturkessel Heizenergieenergie sparen, aber es wird weiter auf einen fossilen Brennstoff gesetzt.

Foto: eza! Eine bestehende Heizung mit Brennwerttechnik sollte optimal eingestellt und mit einer hocheffizienten Heizungspumpe ausgestattet sein.


Bei bestehenden Anlagen mit Brennwerttechnik sollte darauf geachtet werden, dass sie optimal eingestellt sind, und sie damit effizient arbeiten. Eine wichtige Rolle spielt dabei der hydraulische Abgleich, den ein Fachmann an der Heizungsanlage vornehmen sollte. Auch eine optimale Einstellung der Regelung und (neue) hocheffiziente Heizungspumpen helfen, die Energie optimal zu nutzen.

Martin Sambale
Energie- und Umweltzentrum Allgäu

 

Weitere Informationen ...

... zur Energieberatung
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Tel. 0800/809 802 400 (kostenfrei)
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
Die Verbraucherzentrale bietet Hausbesitzern eine Energieberatung an – in Form einer Vor-Ort-Beratung z.B. als Heiz- oder Gebäude-Check für nur 30 Euro Eigenanteil oder kostenlos in zahlreichen stationären Energie­beratungsstellen.

... zu Fördermitteln
Bauzentrum München
Tel. für Terminvereinbarung: 089/546 36 60
muenchen.de/bauzentrum
Das Bauzentrum München bietet regelmäßig Infoabende zum Thema Fördermittel und auch zur Sanierung und zum Neubau von Immobilien an.

10.000-Häuser-Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Tel. 089/122 22-15 (Bayern Direkt)
E-Mail: direkt@bayern.de
www.energiebonus.bayern

Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Tel. 06196/908-0
www.bafa.de
Das BAFA fördert u.a. den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Tel. 0800/539 90 02 (kostenfreie Servicenummer)
www.kfw.de
Die KfW bietet zahlreiche interessante staatliche Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden – auch im Bereich Heiztechnik.

... zur Modernisierung
der Heizung allgemein
Bundesverband der Energie-
und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD)
Tel. 030/29 33 30-66
www.energieagenturen.de

Bayerische Energieagenturen e.V. (BayEA)
Tel. 089/21 54 65 04
www.energieagenturen.bayern.de

Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!)
Tel. 0831/96 02 86-0
www.eza-allgaeu.de

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